n. rkr.; Vorinstanz LG Bielefeld, 12.03.1993 - 4 O 68/92 -
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein selbständiger Handelsvertreter für Außenwerbeanlagen berufsunfähig ist, wenn ihm aufgrund epileptischer Anfälle vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Ein selbständiger Handelsvertreter (HV) für Außenwerbeanlagen beantragt die Anerkennung seiner Berufsunfähigkeit. Grund ist der Entzug seiner Fahrerlaubnis aufgrund epileptischer Anfälle, was seine Tätigkeit als HV unmöglich macht.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Hamm hat festgestellt, dass der Entzug der Fahrerlaubnis für den HV zu seiner Berufsunfähigkeit führt.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentiert, dass die Tätigkeit eines Handelsvertreters für Außenwerbeanlagen in der Regel die Fähigkeit voraussetzt, ein Kraftfahrzeug zu führen, um Kunden zu besuchen und Geschäfte abzuschließen. Da dem HV diese Möglichkeit aufgrund seiner gesundheitlichen Situation vorläufig verwehrt ist, kann er seinen Beruf nicht mehr ausüben und ist somit berufsunfähig.