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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Karlsruhe, 23.04.1980 - 6 U 226/78 (Kart) – MAL II –

VERFAHRENSINFORMATIONEN

rkr.; Vorinstanz LG Mannheim, 13.02.1976 - 7 O 96/75 (Kart) -; Revisionsentscheidung BGH, 10.10.1978 - KZR 10/77 -; nachfolgend BGH, 07.04.1981 - KZR 17/80 -; Revision nicht zur Entscheidung angenommen

zu der Entscheidung vgl. auch Schmahl, WRP 80, 602

LEITSÄTZE

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OK-INHALT
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Karlsruhe entscheidet, dass Verlage im Pressevertrieb trotz Diskriminierungsverbots ihr Absatzsystem frei gestalten dürfen, solange dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Das System alleiniger Großhändler diskriminiert nicht automatisch kleinere Verlage, und das Remissionsrecht (Rückgaberecht nicht verkaufter Exemplare) sichert die Pressevielfalt als Grundpfeiler der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG). Die Risikoverlagerung auf Verlage rechtfertigt deren größere Gestaltungsfreiheit.


a) Wer will was von wem woraus?

  • Beteiligte: Verlage (als Kläger/Anspruchssteller?) vs. Groß- und Einzelhändler (oder Wettbewerber?).
  • Streitgegenstand: Die Zulässigkeit des Systems alleiniger Gebietsgrossisten im Pressevertrieb und die Vereinbarkeit mit dem Diskriminierungsverbot.
  • Rechtsgrundlage: Handelsbrauch im Pressevertrieb (insb. Remissionsrecht), § 383 HGB (Kommissionär), Art. 5 Abs. 1 GG (Pressevielfalt/Informationsfreiheit).

b) Entscheidung des Gerichts:

  • Verlage dürfen ihr Absatzsystem (z. B. alleinige Großhändler) frei wählen, solange keine unzulässige Diskriminierung vorliegt.
  • Das Remissionsrecht ist rechtmäßig und essenziell für die Pressevielfalt.
  • Die Risikoverteilung (Verlage tragen Absatzrisiko) rechtfertigt die Gestaltungsfreiheit der Verlage.

c) Begründung:

  1. Wirtschaftliche Freiheit: Unternehmen können ihr Absatzsystem nach eigenem Ermessen gestalten, wenn es sinnvoll ist.
  2. Kein Marktzugangshindernis: Alleinige Großhändler schränken kleinere Verlage nicht notwendig ein; Wettbewerbsgrossisten sind nicht per se überlegen.
  3. Remissionsrecht als Schutzmechanismus:
    • Begrenzt Risiko für Handel (nur Handelsspanne/Zins), Verlage tragen volles Absatzrisiko.
    • Ähnlichkeit zum Kommissionär (§ 383 HGB), aber mit Vorfinanzierungspflicht des Handels.
    • Ermöglicht Einzelhandel, breites Sortiment (auch Nischentitel) anzubieten.
  4. Verfassungsrechtlicher Rahmen: Pressevielfalt (Art. 5 GG) erfordert Remissionsrecht, da es die Existenz vielfältiger Titel sichert.
  5. Folgerung: Die Risikoverlagerung auf Verlage rechtfertigt deren größere Freiheit bei der Absatzgestaltung, selbst unter Diskriminierungsverboten.
KI INHALT
Pressevertrieb: Verlage dürfen ihr Absatzsystem frei gestalten; Remissionsrecht sichert Pressevielfalt, begrenzt Händlerrisiko und verlagert Absatzrisiko auf Verlage.
ENTSCHEIDUNGSNAME
MAL II
STICHWORT
Pressevertriebsrecht
Grossisten
Presse-Grossist
Pressegrosso
Organisation des Pressevertriebs auf der Großhandelsstufe
FUNDSTELLE
WRP 80, 635
WuW/E 2289
NORM
§ 26 Abs. 2 GWB
§ 346 HGB
§ 383 HGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
OLG Karlsruhe
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
23.04.1980
AKTENZEICHEN
6 U 226/78 (Kart)
ECLI
ECLI:DE:OLGKARL:1980:0423.6U226.78KART.0A
LIEFERUNG
01.04.2003
ÄNDERUNG
16.03.2026 11:02:03