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ERGEBNISVORSCHLÄGE

VG Freiburg (Breisgau), 09.02.2009 - 4 K 2844/08

VERFAHRENSINFORMATIONEN

zu der Entscheidung vgl. Moraht, jurisPR-VersR 3/2010 Anm. 6

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das VG Freiburg hat entschieden, dass einem Versicherungsvermittler die Erlaubnis zur Berufsausübung zu versagen ist, wenn er in den letzten zwei Jahren zweimal wegen Urkundenfälschung (auch bei Taten vor drei Jahren) rechtskräftig verurteilt wurde. Die Zuverlässigkeit des Vermittlers ist durch die kriminelle Energie trotz fehlendem Schaden der Opfer nicht gegeben. Die Versagung ist gesetzlich zwingend und nicht ermessensabhängig.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? - Die zuständige Behörde will einem Versicherungsvermittler die Erlaubnis zur Ausübung seiner Tätigkeit nach § 34d Abs. 2 Nr. 1, 2. HS GewO versagen. - Grund: Der Vermittler wurde in den letzten zwei Jahren zweimal rechtskräftig wegen Urkundenfälschung verurteilt (Taten lagen vor drei Jahren).

b) Was hat das Gericht entschieden? - Die Versagung der Erlaubnis ist rechtmäßig. - Der Vermittler erfüllt den Regelversagungsgrund des § 34d Abs. 2 Nr. 1 GewO. - Selbst wenn den Opfern kein Schaden entstand, ist die kriminelle Energie des Vermittlers für die Beurteilung seiner Zuverlässigkeit entscheidend. - Die Entscheidung ist ermessensfrei – bei Vorliegen der Voraussetzungen muss die Erlaubnis versagt werden.

c) Begründung des Gerichts: - Urkundenfälschung ist genau das Verhalten, vor dem der Gesetzgeber Verbraucher durch die Erlaubnispflicht schützen will. - Die Zuverlässigkeit des Vermittlers ist durch die Straftaten im Kern erschüttert, unabhängig von zufällig ausgebliebenen Schäden. - Selbst vor Einführung des § 34d GewO hätte eine Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 GewO naheliegen müssen. - Die faktische Berufsverbotswirkung ändert nichts an der gesetzlichen Pflicht zur Versagung.

Zusatz:

  • Der Streitwert für das Verfahren wurde auf 15.000 € (Mindestwert für gewerberechtliche Erlaubnisse) festgesetzt, im Eilrechtsschutzverfahren halbiert.
KI INHALT
"Versagung der Versicherungsvermittlererlaubnis bei zweimaliger Verurteilung wegen Urkundenfälschung in den letzten zwei Jahren, auch wenn kein Schaden entstand. Kein Ermessensspielraum nach § 34d GewO. Streitwert: 15.000 € (halbe Summe bei vorläufigem Rechtsschutz)."
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Urkundenfälschung
VM
Versicherungsvermittler
Entziehung der Gewerbeerlaubnis
NORM
§ 34 d Abs. 2 Nr. 1, 2. HS GewO
§ 35 Abs. 1 GewO
REDAKTION
Evers
GERICHT
VG Freiburg (Breisgau)
SPRUCHTYP
Beschluss
DATUM
09.02.2009
AKTENZEICHEN
4 K 2844/08
ECLI
ECLI:DE:VGFREIB:2009:0209.4K2844.08.0A
LIEFERUNG
01.11.2009
ÄNDERUNG
24.08.2026 14:22:59