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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LSG Hamburg, 30.10.1959 - UBf 139/57

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Landessozialgericht Hamburg entschied am 30.10.1959 (UBf 139/57), dass ein Provisionsvertreter, der für seine Tätigkeit auf einen firmeneigenen Pkw angewiesen ist, als wirtschaftlich abhängig einzustufen und damit in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert ist.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Provisionsvertreter (Kläger) begehrt die Anerkennung als versicherungspflichtig in der gesetzlichen Unfallversicherung. Er stützt seinen Anspruch darauf, dass er aufgrund der Nutzung eines firmeneigenen Pkw wirtschaftlich und persönlich stark von seinem Arbeitgeber abhängig ist.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Landessozialgericht Hamburg hat entschieden, dass der Provisionsvertreter der gesetzlichen Unfallversicherung untersteht, da seine Tätigkeit und wirtschaftliche Existenz durch die Abhängigkeit vom Arbeitgeber (u. a. durch den firmeneigenen Pkw) geprägt ist.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Nutzung des firmeneigenen Pkw eine so starke persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber schafft, dass der Provisionsvertreter trotz formaler Selbstständigkeit als arbeitnehmerähnlich einzustufen ist. Diese Abhängigkeit rechtfertigt die Einbeziehung in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

KI INHALT
Provisionsvertreter mit firmeneigenem PKW als entscheidendem Arbeitsmittel unterliegt der Unfallversicherung aufgrund starker persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit vom Arbeitgeber.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Scheinselbständigkeit
Abgrenzung HV / AN
Sozialversicherungspflicht
persönliche Abhängigkeit
Firmenwagen
Firmenfahrzeug
Dienstwagen
FUNDSTELLE
Breithaupt 60, 398
NORM
§ 537 Nr. 1 RVO 1942
§ 633 RVO 1942
§ 84 Abs. 1 HGB 1953
REDAKTION
GERICHT
LSG Hamburg
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
30.10.1959
AKTENZEICHEN
UBf 139/57
ECLI
ECLI:DE:LSGHH:1959:1030.UBF139.57.0A
LIEFERUNG
01.04.2001
ÄNDERUNG
01.12.2021