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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OGH, 16.12.1958 - 4 Ob 115/58

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der OGH hat entschieden, dass bei der Berechnung der Abfertigung (Abfindung) eines Versicherungsagenten die im letzten Dienstjahr erhaltenen Folgeprovisionen (nachlaufende Provisionen aus früher vermittelten Verträgen) zu berücksichtigen sind.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Versicherungsagent (Kläger) verlangt von seinem Arbeitgeber (Beklagter), dass bei der Berechnung seiner Abfertigung (gesetzliche Abfindung bei Beendigung des Dienstverhältnisses) auch die Folgeprovisionen aus dem letzten Dienstjahr einbezogen werden. Der Arbeitgeber hatte diese vermutlich nicht berücksichtigt.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte, dass Folgeprovisionen, die der Agent im letzten Dienstjahr erhalten hat, in die Bemessungsgrundlage der Abfertigung einzubeziehen sind.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentiert, dass Folgeprovisionen als Teil der regelmäßigen Einkünfte des Agenten anzusehen sind, da sie aus seiner früheren Tätigkeit resultieren und im letzten Dienstjahr zugeflossen sind. Daher müssen sie – wie andere vergütungsrelevante Bestandteile – bei der Berechnung der Abfertigung berücksichtigt werden, um eine angemessene Abgeltung zu gewährleisten.


Hinweis: Die Entscheidung betrifft die damals geltende Rechtslage in Österreich (1958). Heute wäre die Abfertigung durch das Angestelltengesetz (AngG) bzw. das neue Abfertigungsrecht (Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgekasse, BMSVK) geregelt.

KI INHALT
Abfertigungsberechnung für Versicherungsagenten: Folgeprovisionen des letzten Dienstjahres sind einzubeziehen.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Entschädigung des AN im Versicherungsaußendienst für den Verlust des Arbeitsplatzes
Berücksichtigung von Folgeprovisionen
Provisionen ab dem 2. Versicherungsjahr
FUNDSTELLE
VersR 60, 118 m. Anm. Wahle
NORM
§ 23 AngG
REDAKTION
GERICHT
OGH
SPRUCHTYP
Entscheidung
DATUM
16.12.1958
AKTENZEICHEN
4 Ob 115/58
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
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