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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Frankfurt/Main, 21.03.1961 - 5 U 137/60

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Frankfurt/Main entschied am 21.03.1961, dass bei einem Vertrag zwischen einem deutschen Hersteller und einem französischen Weiterverkäufer die in den AGB des Herstellers enthaltene Rechtswahl auf den gesamten Vertrag (Rahmenvertrag und Einzellieferungsverträge) anzuwenden ist, wenn die Parteien stillschweigend eine einheitliche Rechtsordnung vereinbart haben.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein deutscher Hersteller (Unternehmer, U) und ein französischer Weiterverkäufer streiten darüber, welchem nationalen Recht ihr Vertragsverhältnis (HVV oder VHV) untersteht. Der Hersteller berief sich auf seine AGB, die eine Rechtswahl enthalten.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht entschied, dass die in den AGB des Herstellers enthaltene Rechtswahl auf den gesamten Vertrag (Rahmenvertrag und Einzellieferungsverträge) anzuwenden ist, sofern die Parteien stillschweigend eine einheitliche Rechtsordnung vereinbart haben.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es fernliegend sei, ein einheitliches Vertragsverhältnis verschiedenen nationalen Rechtsordnungen zu unterstellen. Aus den AGB des Herstellers könne im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine stillschweigende Willensübereinkunft der Parteien auf die Anwendung einer bestimmten nationalen Rechtsordnung geschlossen werden, sofern die AGB eine solche Rechtswahl erkennen lassen.

KI INHALT
Rechtswahl bei internationalem Vertrag: OLG Frankfurt entscheidet, dass bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung die AGB des Unternehmers eine stillschweigende Rechtswahl für einheitliche Anwendung auf Rahmen- und Einzellieferungsverträge enthalten können.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
stillschweigende Rechtswahl für den VHV durch Rechtswahl in den Einzelkaufverträgen
Rechtswahl durch AGB bei HVV
FUNDSTELLE
RIW 61, 236
IPRspr. 1960/61 Nr. 33, S. 119
NORM
§ 92 c HGB
§ 84 Abs. 1 HGB
Art. 12 EGBGB a.F.
Art. 27 EGBGB n.F.
REDAKTION
Evers
GERICHT
OLG Frankfurt/Main
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
21.03.1961
AKTENZEICHEN
5 U 137/60
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
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