Zum Recht der amerikanischen VHV - Distributorship-Verträge - vgl. Reuter, RIW 86, 241 sowie ders. ZVglRWiss 85 (1986), S. 63; zum Recht der HV und VHV in den USA vgl. Schurtman/Detjen, Das Handelsvertreter- und Eigenhändlerrecht in den USA 1983
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der U.S. Supreme Court entschied 1992 im Fall Kodak ./. Image Technical Services, dass ein Hersteller von Maschinen und Geräten gegen US-Kartellrecht verstößt, wenn er durch die Verweigerung von Ersatzteilen Konkurrenten im After-Sales-Markt (Ersatzteile und Service) verdrängt – selbst wenn er auf dem Primärmarkt (Verkauf der Maschinen) keine marktbeherrschende Stellung hat.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Image Technical Services (ITS) und andere unabhängige Serviceanbieter klagten gegen Eastman Kodak. Sie warfen Kodak vor, durch die Weigerung, Ersatzteile für Kopiergeräte an Dritte zu liefern, den Wettbewerb auf dem Markt für Service- und Wartungsleistungen zu behindern. ITS stützte sich auf die US-Kartellgesetze (u. a. Sherman Act).
b) Was hat das Gericht entschieden? Der Supreme Court bestätigte, dass Kodaks Verhalten kartellrechtswidrig sein kann, auch wenn Kodak auf dem Primärmarkt (Verkauf der Kopiergeräte) keine Monopolstellung innehatte. Die Verweigerung von Ersatzteilen könnte eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im After-Sales-Markt darstellen.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentierte, dass der After-Sales-Markt (Ersatzteile/Service) ein eigenständiger, relevanter Markt sei. Selbst ohne Marktmacht auf dem Primärmarkt könne ein Hersteller durch die Kontrolle über Ersatzteile den Wettbewerb im Sekundärmarkt ausschalten. Dies verstoße gegen die Kartellgesetze, da es den Verbrauchern die Wahlmöglichkeit zwischen unabhängigen Serviceanbietern nehme. Die Beweislage (u. a. Kodaks interne Dokumente) deutete darauf hin, dass die Ersatzteilpolitik gezielt den Wettbewerb behindern sollte.
Kernaussage: Die Entscheidung betont, dass auch ohne Marktbeherrschung auf dem Primärmarkt eine Wettbewerbsbeschränkung im After-Sales-Markt kartellrechtswidrig sein kann, wenn sie gezielt Konkurrenten verdrängt.