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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Finanzgericht Schleswig entscheidet, dass die Vermietung einer Tankstellenanlage an eine Treibstoffgesellschaft durch den Tankstellenverwalter umsatzsteuerbefreit ist, soweit das Mietentgelt auf Grundstücke oder Grundstücksbestandteile entfällt. Ist die Tankstelle jedoch nur vorübergehend auf fremdem Grund errichtet, unterliegt die Vermietung der Umsatzsteuerpflicht.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Der Tankstellenverwalter (Vermieter) vermietet eine Tankstellenanlage an eine Treibstoffgesellschaft (Mieterin). Streitig ist, ob das Mietentgelt der Umsatzsteuer (USt) unterliegt. Der Vermieter begehrt die Steuerbefreiung für den Teil der Miete, der auf Grundstücke oder Grundstücksbestandteile entfällt.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht bestätigt, dass die Vermietung steuerbefreit ist, soweit das Entgelt auf Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte (z. B. Gebäude) entfällt. Handelt es sich jedoch um eine nur vorübergehend auf fremdem Grund errichtete Tankstelle, ist die gesamte Vermietung umsatzsteuerpflichtig.
c) Begründung des Gerichts: Die Steuerbefreiung für Grundstücksvermietung (§ 4 Nr. 12 UStG a.F.) greift nur bei dauerhafter Verbindung mit dem Grundstück. Bei vorübergehenden Anlagen (z. B. mobile Tankstellen) liegt keine grundstücksgleiche Vermietung vor, sodass die USt-Pflicht besteht. Die Abgrenzung hängt damit von der Art der Errichtung (dauerhaft vs. vorübergehend) ab.