Zurück zu den Ergebnissen

ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LAG Düsseldorf, 16.01.1978 - 10 Sa 1183/76 -

LEITSÄTZE

Zu diesem Dokument sind in EVERS.OK redaktionell aufbereitete Leitsätze hinterlegt. Ergänzt werden diese durch weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie Kommentierungen und Praxishinweise.

Jeder Leitsatz enthält zudem eine KI-generierte Liste mit Leitsätzen vergleichbarer Regelungsgehalte anderer Entscheidungen. Diese können bei der Recherche, der Einordnung verwandter Entscheidungen sowie in „Meine Akten“ weiterverwendet werden.

Für den Zugriff ist eine Anmeldung mit einem entsprechenden Zugang erforderlich.

Anmelden


Zugang auswählen
OK-INHALT
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit/Kurzzusammenfassung: Das BAG entscheidet, dass ein Arbeitnehmer die Kündigung eines von mehreren gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern einer GmbH zurückweisen kann, wenn keine Ermächtigungsurkunde vorgelegt wird – analog § 174 BGB.


a) Wer will was von wem woraus?

  • Wer: Ein Arbeitnehmer (AN)
  • was: Rückweisung der Kündigung
  • von wem: Von einem von zwei gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern einer GmbH
  • woraus: Aus § 174 BGB (Zurückweisung ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde)

b) Was hat das Gericht entschieden? Das BAG bestätigt, dass die Kündigung zurückgewiesen werden kann, wenn der kündigende Geschäftsführer keine Ermächtigung des anderen Geschäftsführers nachweist. Die Zurückweisung muss zwar nicht ausdrücklich erfolgen, aber eindeutig erkennbar sein.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet?

  • Gesamtvertreter können intern eine formlose Ermächtigung erteilen, um allein handeln zu können.
  • Diese Ermächtigung erweitert die gesetzliche Vertretungsmacht und unterliegt den Regeln der Stellvertretung (§§ 174, 180 BGB).
  • Da der AN die Ermächtigung nicht prüfen kann, darf er die Kündigung ohne Urkunde zurückweisen.
  • Die Zurückweisung muss klar und zweifelsfrei sein, auch wenn sie nicht explizit erklärt wird.
KI INHALT
Gesamtvertreter einer GmbH können sich intern formlos zur Abgabe von Willenserklärungen ermächtigen. Ein Arbeitnehmer kann eine Kündigung ohne vorgelegte Ermächtigungsurkunde unverzüglich zurückweisen.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Zurückweisung einer Kündigung durch einen von mehreren gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern
Vollmacht
FUNDSTELLE
NJW 81, 2374
NORM
§ 174 BGB
§ 180 BGB
REDAKTION
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
18.12.1980
AKTENZEICHEN
2 AZR 980/78
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG