Vorinstanz LAG Düsseldorf, 16.01.1978 - 10 Sa 1183/76 -
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das BAG entscheidet, dass ein Arbeitnehmer die Kündigung eines von mehreren gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern einer GmbH zurückweisen kann, wenn keine Ermächtigungsurkunde vorgelegt wird – analog § 174 BGB.
a) Wer will was von wem woraus?
- Wer: Ein Arbeitnehmer (AN)
- was: Rückweisung der Kündigung
- von wem: Von einem von zwei gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern einer GmbH
- woraus: Aus § 174 BGB (Zurückweisung ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde)
b) Was hat das Gericht entschieden? Das BAG bestätigt, dass die Kündigung zurückgewiesen werden kann, wenn der kündigende Geschäftsführer keine Ermächtigung des anderen Geschäftsführers nachweist. Die Zurückweisung muss zwar nicht ausdrücklich erfolgen, aber eindeutig erkennbar sein.
c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet?
- Gesamtvertreter können intern eine formlose Ermächtigung erteilen, um allein handeln zu können.
- Diese Ermächtigung erweitert die gesetzliche Vertretungsmacht und unterliegt den Regeln der Stellvertretung (§§ 174, 180 BGB).
- Da der AN die Ermächtigung nicht prüfen kann, darf er die Kündigung ohne Urkunde zurückweisen.
- Die Zurückweisung muss klar und zweifelsfrei sein, auch wenn sie nicht explizit erklärt wird.