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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OGH, 13.09.1966 - 8 Ob 190/66

LEITSÄTZE

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OK-INHALT
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der OGH entscheidet, dass auf einen freien Vertreter – als Zwischenform zwischen Handelsvertreter (HV) und Angestellten – die Kündigungsfrist- und Schadenersatzregelungen des Angestelltengesetzes und des Handelsvertretergesetzes anwendbar sind.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? - Beteiligte: Ein freier Vertreter (als hybride Rechtsfigur zwischen HV und Angestellten) und sein Auftraggeber. - Streitpunkt: Anwendung von Kündigungsfristen und Schadenersatzpflichten. - Rechtsgrundlage: Parallele Vorschriften im Angestelltengesetz und Handelsvertretergesetz.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der OGH bejaht die Anwendbarkeit der genannten Regelungen auf freie Vertreter, da diese eine Mittelstellung zwischen HV und Angestellten einnehmen.

c) Begründung des Gerichts: Die gleichlaufenden Normen beider Gesetze seien auf den freien Vertreter zu übertragen, da seine Rechtsstellung Elemente beider Typen vereint. Eine differenzierte Behandlung sei daher nicht sachgerecht.


Hinweis: Die Entscheidung klärt die Rechtsnatur freier Vertreter und schränkt die Vertragsfreiheit zugunsten des Schutzes dieser Gruppe ein.

KI INHALT
Freie Vertreter unterliegen als Zwischenform zwischen Handelsvertretern und Angestellten den Kündigungsfrist- und Schadenersatzregeln beider Gesetze.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
selbständiger Agent
Handelsagent
Provision
Vermittlung
Dienstvertrag
Auflösung
freier HV
FUNDSTELLE
NORM
§ 1151 IA ABGB
§ 1 VI AngG
§ 20 Abs. 4 AngG
§ 1 HVG
§ 19 Abs. 2 HVG
REDAKTION
GERICHT
OGH
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
13.09.1966
AKTENZEICHEN
8 Ob 190/66
ECLI
LIEFERUNG
01.04.2005
ÄNDERUNG