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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das LG Nürnberg-Fürth entscheidet, dass eine Beschränkung der Vollmacht eines Versicherungsagenten gemäß § 47 VVG wirksam auch im Versicherungsantrag vorgenommen werden kann.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Ein Versicherungsnehmer (oder Versicherer) strebt die wirksame Beschränkung der Vollmacht eines Versicherungsagenten an, gestützt auf § 47 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
b) Was hat das Gericht entschieden? Das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigt, dass eine solche Beschränkung der Agentenvollmacht wirksam im Versicherungsantrag erklärt werden kann.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützt sich auf die gesetzliche Regelung des § 47 VVG, die eine Beschränkung der Vollmacht des Versicherungsagenten zulässt. Es stellt klar, dass diese Beschränkung nicht nur in separaten Vereinbarungen, sondern auch direkt im Versicherungsantrag vorgenommen werden kann, ohne dass dies ihre Wirksamkeit beeinträchtigt.