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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LG Nürnberg-Fürth, 30.09.1988 - 9 O 3997/87

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das LG Nürnberg-Fürth entscheidet, dass eine Beschränkung der Vollmacht eines Versicherungsagenten gemäß § 47 VVG wirksam auch im Versicherungsantrag vorgenommen werden kann.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Versicherungsnehmer (oder Versicherer) strebt die wirksame Beschränkung der Vollmacht eines Versicherungsagenten an, gestützt auf § 47 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigt, dass eine solche Beschränkung der Agentenvollmacht wirksam im Versicherungsantrag erklärt werden kann.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützt sich auf die gesetzliche Regelung des § 47 VVG, die eine Beschränkung der Vollmacht des Versicherungsagenten zulässt. Es stellt klar, dass diese Beschränkung nicht nur in separaten Vereinbarungen, sondern auch direkt im Versicherungsantrag vorgenommen werden kann, ohne dass dies ihre Wirksamkeit beeinträchtigt.

KI INHALT
Beschränkung der Agentenvollmacht nach § 47 VVG kann wirksam im Versicherungsantrag erfolgen.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
wirksame Beschränkung der Vollmacht des Versicherungsagenten im Versicherungantrag
FUNDSTELLE
VersR 89, 391 + ###
NORM
§ 16 VVG
§ 43 VVG
§ 44 VVG
§ 47 VVG
§ 166 Abs. 1 BGB
REDAKTION
GERICHT
LG Nürnberg-Fürth
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
30.09.1988
AKTENZEICHEN
9 O 3997/87
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
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