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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 696/99

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanzen ArbG Düsseldorf, 15.12.1998 - 6 Ca 6328/98 -; LAG Düsseldorf, 18.10.1999 - 18 (5) Sa 97/99 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das BAG hat entschieden, dass eine betriebsbedingte Kündigung wegen Stilllegung eines Betriebs auch dann sozial gerechtfertigt sein kann, wenn der zugrundeliegende Gesellschafterbeschluss unwirksam ist.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Arbeitnehmer (AN) klagt gegen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses durch eine GmbH. Die GmbH hat die Kündigung mit der Stilllegung des Betriebs begründet, wobei der zugrundeliegende Gesellschafterbeschluss möglicherweise unwirksam war. Der AN hält die Kündigung daher für sozial ungerechtfertigt (§ 1 KSchG).

b) Was hat das Gericht entschieden? Das BAG hat bestätigt, dass die Kündigung trotz fehlendem wirksamen Gesellschafterbeschluss sozial gerechtfertigt sein kann, wenn die unternehmerische Entscheidung zur Stilllegung tatsächlich umgesetzt wird.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentiert, dass nicht die formale Wirksamkeit des Beschlusses, sondern die tatsächliche Durchführung der Stilllegung entscheidend ist. Eine betriebsbedingte Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) setzt voraus, dass der Arbeitsplatz aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung wegfällt. Selbst wenn der Beschluss fehlerhaft ist, kann die Stilllegung als Tatsache die Kündigung rechtfertigen – sofern sie tatsächlich vollzogen wird. Das BAG führt damit seine bisherige Rechtsprechung fort (vgl. BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97).

KI INHALT
Betriebsstilllegung kann auch ohne Gesellschafterbeschluss sozial gerechtfertigte Kündigung begründen – BAG bestätigt dies.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Notwendigkeit eines wirksamen Gesellschafterbeschlusses für die Kündigung eines AN wegen geplanter Betriebsstilllegung
Aufgabe des Geschäftsbetriebes
Betriebsaufgabe
NORM
§ 1 Abs. 2 KSchG
§ 48 f. GmbHG
§ 9 Abs. 3 HGB
REDAKTION
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
05.04.2001
AKTENZEICHEN
2 AZR 696/99
ECLI
LIEFERUNG
01.12.2001
ÄNDERUNG
04.12.2020