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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 415/98

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanzen ArbG Würzburg, - 7 Ca 760/96 -; LAG Nürnberg, 15.12.1997 - 2 (5) Sa 1187/96 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das BAG hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, dessen Dienst-Pkw ihm unberechtigt entzogen wurde, Schadensersatz in Höhe des steuerlichen Werts der privaten Nutzungsmöglichkeit verlangen kann.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Arbeitnehmer (AN) verlangt von seinem Arbeitgeber (AG) Schadensersatz, weil dieser ihm einen auch zur privaten Nutzung überlassenen Dienst-Pkw unberechtigt entzogen hat. Der Anspruch stützt sich auf die entgangene Nutzungsmöglichkeit, die steuerlich bewertet wird.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Arbeitnehmer Schadensersatz in Geld in Höhe der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG) verlangen kann.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Arbeitnehmer durch den unberechtigten Entzug des Dienstwagens einen finanziellen Nachteil erleidet, der sich an der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzung orientiert. Diese Bewertung stellt eine angemessene Grundlage für die Berechnung des Schadensersatzes dar.

KI INHALT
Entzieht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unberechtigt einen auch privat nutzbaren Dienst-Pkw, kann dieser Schadensersatz in Höhe der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzung verlangen.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Dienstwagen
Firmenwagen
Entziehung der Nutzungsmöglichkeit
Privatnutzung
NORM
§ 249 BGB
§ 252 BGB
§ 8 Abs. 1 Nr. 4 EStG
REDAKTION
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
27.05.1999
AKTENZEICHEN
8 AZR 415/98
ECLI
LIEFERUNG
01.10.1999
ÄNDERUNG
25.01.2021