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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LG Zwickau, 25.02.2000 - 2 O 1198/99 – Color Production System –

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das LG Zwickau entschied, dass eine Widerrufsbelehrung in einem Franchisevertrag (FV) unwirksam ist, wenn sie nicht den strengen Anforderungen des § 7 Abs. 2 VerbrKG entspricht – selbst wenn der Franchisenehmer (FN) freiwillig ein Widerrufsrecht einräumt. Die Belehrung muss insbesondere die vollständige Anschrift des Widerrufsempfängers enthalten und durch eine ausschließlich auf sie bezogene Unterschrift des FN bestätigt sein.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Franchisenehmer (FN) macht gegen den Franchisegeber (FG) geltend, dass die Widerrufsbelehrung im Franchisevertrag (FV) fehlerhaft sei. Der FG hatte dem FN zwar freiwillig ein Widerrufsrecht nach § 7 Verbraucherkreditgesetz (VerbrKG)ingeräumt, doch die Belehrung entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das LG Zwickau erklärte die Widerrufsbelehrung für unwirksam, weil:

  1. Die Anschrift des Widerrufsempfängers (FG) unvollständig war („in Hüttelsgrün“ ohne Straßenangabe oder Postleitzahl).
  2. Die Unterschrift des FN sich nicht nur auf die Widerrufsbelehrung, sondern auch auf die Bestätigung der Aushändigung bezog (keine gesonderte Unterschrift i. S. d. § 7 Abs. 2 VerbrKG).

c) Begründung des Gerichts:

  • Anschrift: Die bloße Ortsangabe „Hüttelsgrün“ genügt nicht, da sie keine postalisch verwertbare Adresse darstellt. Selbst wenn die vollständige Anschrift in anderen Vertragsdokumenten steht, muss sie ausschließlich in der Belehrung selbst enthalten sein (BGH-Rechtsprechung).
  • Unterschrift: Die gesonderte Unterschrift soll den FN besonders auf das Widerrufsrecht aufmerksam machen. Wird sie mit anderen Erklärungen (z. B. Aushändigungsbestätigung) kombiniert, verliert sie diese Warnfunktion (BGHZ 119, 283).
  • Generelle Eignung des Fehlers: Es ist nicht erforderlich, dass der FN durch die fehlerhafte Belehrung tatsächlich von einem Widerruf abgehalten wurde. Allein die objektive Eignung des Mangels, die Belehrung unwirksam zu machen, reicht aus.

Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 2 Verbraucherkreditgesetz (VerbrKG) in Verbindung mit der Rechtsprechung des BGH zur strengen Auslegung von Widerrufsbelehrungen.

KI INHALT
Widerrufsbelehrung in Franchisevertrag muss § 7 VerbrKG entsprechen; fehlende Anschrift des Widerrufsempfängers und gemeinsame Unterschrift mit Aushändigungsbestätigung machen Belehrung unwirksam.
ENTSCHEIDUNGSNAME
Color Production System
STICHWORT
Widerrufsbelehrung
Verbraucherkreditgesetz
FUNDSTELLE
NORM
§ 7 VerbrKrG
§ 7 Abs. 2 VerbrGrG
REDAKTION
Evers
GERICHT
LG Zwickau
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
25.02.2000
AKTENZEICHEN
2 O 1198/99
ECLI
LIEFERUNG
01.04.2003
ÄNDERUNG
19.01.2021