Zurück zu den Ergebnissen

ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Hamm, 16.06.1992 - 20 U 7/92

VERFAHRENSINFORMATIONEN

vgl. LAG Niedersachsen, 07.01.1994 LS 5

LEITSÄTZE

Zu diesem Dokument sind in EVERS.OK redaktionell aufbereitete Leitsätze hinterlegt. Ergänzt werden diese durch weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie Kommentierungen und Praxishinweise.

Jeder Leitsatz enthält zudem eine KI-generierte Liste mit Leitsätzen vergleichbarer Regelungsgehalte anderer Entscheidungen. Diese können bei der Recherche, der Einordnung verwandter Entscheidungen sowie in „Meine Akten“ weiterverwendet werden.

Für den Zugriff ist eine Anmeldung mit einem entsprechenden Zugang erforderlich.

Anmelden


Zugang auswählen
OK-INHALT
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Hamm hat entschieden, dass das bloße Provisionsinteresse eines Versicherungsvertreters (VV) kein besonderes wirtschaftliches Interesse begründet und dass ein Agent, der nur den Anschein von Sachkunde erweckt, kein besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch nimmt.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Versicherungsvertreter (VV) machte geltend, dass er aufgrund seines Provisionsinteresses und seiner sachkundigen Beratung ein besonderes wirtschaftliches Interesse sowie besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch nehme.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Hamm hat dies abgelehnt: Allein das Provisionsinteresse des VV erfüllt nicht die Anforderungen an ein besonderes wirtschaftliches Interesse. Zudem nimmt ein Agent, der nur den Eindruck von Sachkunde erweckt, kein besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentiert, dass das Provisionsinteresse als solches nicht ausreicht, um ein besonderes wirtschaftliches Interesse zu begründen. Zudem sei der bloße Anschein von Sachkunde nicht ausreichend, um ein besonderes persönliches Vertrauen zu rechtfertigen.

KI INHALT
Provisionsinteresse des Versicherungsvertreters reicht für besonderes wirtschaftliches Interesse nicht aus. Bloßer Eindruck von Sachkunde begründet kein besonderes persönliches Vertrauen.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Eigenhaftung des Vertreters
VV
besonderes wirtschaftliches Interesse Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens
c. i. c.
NORM
§ 179 BGB
§ 43 Nr. 1 VVG
§ 276 BGG
REDAKTION
GERICHT
OLG Hamm
SPRUCHTYP
Beschluss
DATUM
16.06.1992
AKTENZEICHEN
20 U 7/92
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
14.09.2026 14:03:54