vgl. LAG Niedersachsen, 07.01.1994 LS 5
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Hamm hat entschieden, dass das bloße Provisionsinteresse eines Versicherungsvertreters (VV) kein besonderes wirtschaftliches Interesse begründet und dass ein Agent, der nur den Anschein von Sachkunde erweckt, kein besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch nimmt.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Ein Versicherungsvertreter (VV) machte geltend, dass er aufgrund seines Provisionsinteresses und seiner sachkundigen Beratung ein besonderes wirtschaftliches Interesse sowie besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch nehme.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Hamm hat dies abgelehnt: Allein das Provisionsinteresse des VV erfüllt nicht die Anforderungen an ein besonderes wirtschaftliches Interesse. Zudem nimmt ein Agent, der nur den Eindruck von Sachkunde erweckt, kein besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentiert, dass das Provisionsinteresse als solches nicht ausreicht, um ein besonderes wirtschaftliches Interesse zu begründen. Zudem sei der bloße Anschein von Sachkunde nicht ausreichend, um ein besonderes persönliches Vertrauen zu rechtfertigen.