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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Schleswig, 16.02.1996 - 14 U 231/94

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LG Flensburg - 4 O 164/94 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Schleswig hat entschieden, dass ein Makler Anspruch auf Käufercourtage nach § 652 BGB hat, wenn er den Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer wiederherstellt, obwohl diese bereits früher in Verbindung standen, sich aber aus den Augen verloren hatten und der Verkäufer seine Verkaufsabsicht zwischenzeitlich aufgegeben hatte.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Makler (Kläger) verlangt von seinem Kunden (Beklagter) die Zahlung der Käufercourtage (Provision) gemäß § 652 BGB. Der Kunde weigert sich mit der Begründung, er habe den Verkäufer bereits früher gekannt, sodass der Makler nicht als Vermittler tätig geworden sei.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Schleswig hat zugunsten des Maklers entschieden: Der Anspruch auf Courtage besteht, obwohl Käufer und Verkäufer bereits früher Kontakt hatten.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentiert, dass der Makler den Kontakt zwischen den Parteien wiederhergestellt hat. Da sich diese aus den Augen verloren hatten und der Verkäufer seine Verkaufsabsicht zwischenzeitlich aufgegeben hatte, sei die Vermittlungstätigkeit des Maklers kausal für den Abschluss des Kaufvertrags gewesen. Der frühere Kontakt allein schließe den Provisionsanspruch nicht aus.

KI INHALT
Makler hat Anspruch auf Käufercourtage nach § 652 BGB, auch wenn Kunde und Verkäufer vorher Kontakt hatten, sich aber aus den Augen verloren und Verkäufer Verkaufsabsicht aufgegeben hatte.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Käufercourtage nach zwischenzeitlicher Aufgabe der Verkaufsabsicht
FUNDSTELLE
NORM
§ 652 BGB
REDAKTION
GERICHT
OLG Schleswig
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
16.02.1996
AKTENZEICHEN
14 U 231/94
ECLI
ECLI:DE:OLGSH:1996:0216.14U231.94.0A
LIEFERUNG
01.06.1997
ÄNDERUNG
24.03.2021