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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 26/82

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanzen OLG Köln, 12.11.1981 - 10 U 28/81 -; LG Köln, 03.12.1980 - 76 O 337/80 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der BGH entscheidet, dass die bloße Entgegennahme und Kenntnisnahme eines Maklerangebots nicht ausreicht, um eine stillschweigende Annahme desselben anzunehmen.


a) Wer will was von wem woraus? Ein Makler (Anbieter) strebt eine vertragliche Bindung mit dem Empfänger seines Angebots an. Der Empfänger hat das Angebot entgegengenommen und davon Kenntnis erhalten. Der Makler behauptet, dies reiche für eine stillschweigende Annahme aus.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der BGH verneint, dass die bloße Entgegennahme und Kenntnisnahme des Maklerangebots als stillschweigende Annahme gewertet werden kann.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht führt aus, dass für eine stillschweigende Annahme weitere Umstände erforderlich sind, die den Schluss auf einen Annahmewillen des Empfängers zulassen. Die reine Passivität (Entgegennahme und Kenntnis) reicht hierfür nicht aus.

KI INHALT
Die bloße Entgegennahme und Kenntnisnahme eines Maklerangebots begründet noch keine stillschweigende Annahme.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
stillschweigende Annahme eines Maklerangebots
NORM
§ 652 BGB
REDAKTION
GERICHT
BGH
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
25.05.1983
AKTENZEICHEN
IVa ZR 26/82
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
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