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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass die unerlaubte Vertretung einer Konkurrenzfirma durch einen Handelsvertreter einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Vertretervertrages durch den Unternehmer darstellt.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Der Unternehmer (U) begehrt die außerordentliche Kündigung eines Vertretervertrages gegenüber seinem Handelsvertreter. Grund hierfür ist die unerlaubte Vertretung einer Konkurrenzfirma durch den Vertreter, was als Vertragsverletzung gewertet wird.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Nürnberg hat bestätigt, dass die unerlaubte Vertretung einer Konkurrenzfirma einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Vertretervertrages durch den Unternehmer darstellt.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützt seine Entscheidung auf die Treu- und Loyalitätspflicht des Handelsvertreters gegenüber dem Unternehmer. Die Vertretung einer Konkurrenzfirma verstößt gegen diese Pflicht und rechtfertigt daher eine fristlose Kündigung. Die unerlaubte Konkurrenztätigkeit untergräbt das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien und gefährdet die geschäftlichen Interessen des Unternehmers, was als schwerwiegender Verstoß gegen die vertraglichen Obliegenheiten anzusehen ist.