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ERGEBNISVORSCHLÄGE

FG Düsseldorf, 20.08.1992 - 11 K 437/85

VERFAHRENSINFORMATIONEN

nachgehend BFH, 16.03.1995

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Finanzgericht Düsseldorf entschied am 20.08.1992 (11 K 437/85), dass eine vom Arbeitnehmer (AN) – einem angestellten Verkäufer eines Autohändlers – gewonnene Incentive-Reise aus einem Verkaufswettbewerb der Herstellerfirma nicht als steuerbare Lieferung oder Leistung des Autohändlers gilt. Die Gewinnchance sei vielmehr eine Aufmerksamkeit des Händlers an seine Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses.


Im Detail: a) Wer will was von wem woraus? - Beteiligte: Ein angestellter Verkäufer (AN) eines Autohändlers gewann eine Reise im Rahmen eines Verkaufswettbewerbs, der von der Herstellerfirma (nicht dem Autohändler selbst) durchgeführt wurde. - Streitpunkt: Das Finanzamt wollte die Reise als steuerbare Leistung des Autohändlers an den AN behandeln (und damit ggf. steuerpflichtig machen). - Rechtliche Grundlage: Frage der Umsatzsteuerbarkeit (§ 1 UStG) – ob die Reise eine entgeltliche Leistung des Autohändlers darstellt.

b) Entscheidung des Gerichts: Die Reise ist keine steuerbare Lieferung oder Leistung des Autohändlers. Sie unterliegt daher nicht der Umsatzsteuer.

c) Begründung: - Die Gewinnchance sei eine Aufmerksamkeit des Händlers an seine AN, die durch das Arbeitsverhältnis bedingt ist. - Die Reise werde nicht vom Autohändler selbst, sondern von der Herstellerfirma als Incentive für Verkäufer vergeben. - Es fehle an einer entgeltlichen Leistung des Autohändlers an den AN, da die Reise kein direktes Entgelt für eine Arbeitsleistung darstelle, sondern eine freiwillige Zuwendung im Rahmen der Personalmotivation.

KI INHALT
Incentive-Reise eines Autohändler-Verkäufers aus Verkaufswettbewerb ist keine steuerbare Leistung, sondern Aufmerksamkeit des Arbeitgebers an Arbeitnehmer.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Umsatzsteuerbarkeit eines Gewinns einer Incentive-Reise durch AN
Gewinn steuerbarer Umsatz des U
Leistungsanreiz
Incentive
zur ertragsteuerlichen Behandlung von Incentive-Reisen nach § 4 Abs. 5 EStG vgl. BMF-Schreiben vom 14.10.1996, DB 96, 2155
FUNDSTELLE
EFG 1993, 109
NORM
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 lit. b UStG 1980
REDAKTION
GERICHT
FG Düsseldorf
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
20.08.1992
AKTENZEICHEN
11 K 437/85
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
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