Zurück zu den Ergebnissen

ERGEBNISVORSCHLÄGE

OGH, 03.04.1962 - 4 Ob 28/62

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanzen ArbG Linz; LG Linz

LEITSÄTZE

Zu diesem Dokument sind in EVERS.OK redaktionell aufbereitete Leitsätze hinterlegt. Ergänzt werden diese durch weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie Kommentierungen und Praxishinweise.

Jeder Leitsatz enthält zudem eine KI-generierte Liste mit Leitsätzen vergleichbarer Regelungsgehalte anderer Entscheidungen. Diese können bei der Recherche, der Einordnung verwandter Entscheidungen sowie in „Meine Akten“ weiterverwendet werden.

Für den Zugriff ist eine Anmeldung mit einem entsprechenden Zugang erforderlich.

Anmelden


Zugang auswählen
OK-INHALT
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit: Der OGH bestätigt, dass auch ein selbstständiger Handelsvertreter zur Arbeitsleistung verpflichtet ist.

Zusammenfassung: a) Wer will was von wem woraus? Ein selbstständiger Handelsvertreter (HV) wurde auf Arbeitsleistung in Anspruch genommen. Die Frage war, ob auch ein selbstständiger HV zur Arbeitsleistung verpflichtet ist.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der OGH hat entschieden, dass auch ein selbstständiger Handelsvertreter zur Arbeitsleistung verpflichtet ist.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Verpflichtung zur Arbeitsleistung nicht nur für unselbstständige, sondern auch für selbstständige Handelsvertreter gilt. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Wesen des Handelsvertretervertrags, der eine bestimmte Tätigkeit des HV vorsehe.

KI INHALT
Selbständige Handelsvertreter sind zur Arbeitsleistung verpflichtet – Urteilsbegründung des OGH.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Tätigkeitspflicht
Bemühungspflicht
Arbeitspflicht des selbständigen HV
FUNDSTELLE
SZ 35/41
NORM
§ 1 HVG
§ 22 Nr. 3 HVG
§ 24 Abs. 1 HVG
REDAKTION
GERICHT
OGH
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
03.04.1962
AKTENZEICHEN
4 Ob 28/62
ECLI
LIEFERUNG
01.04.2005
ÄNDERUNG