Vorinstanzen ArbG Linz; LG Linz
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Fazit: Der OGH bestätigt, dass auch ein selbstständiger Handelsvertreter zur Arbeitsleistung verpflichtet ist.
Zusammenfassung: a) Wer will was von wem woraus? Ein selbstständiger Handelsvertreter (HV) wurde auf Arbeitsleistung in Anspruch genommen. Die Frage war, ob auch ein selbstständiger HV zur Arbeitsleistung verpflichtet ist.
b) Was hat das Gericht entschieden? Der OGH hat entschieden, dass auch ein selbstständiger Handelsvertreter zur Arbeitsleistung verpflichtet ist.
c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Verpflichtung zur Arbeitsleistung nicht nur für unselbstständige, sondern auch für selbstständige Handelsvertreter gilt. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Wesen des Handelsvertretervertrags, der eine bestimmte Tätigkeit des HV vorsehe.