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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Karlsruhe, 13.06.1959 - 1 Ws 136/56

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Karlsruhe bestätigt mit Urteil vom 13.06.1959 (1 Ws 136/56) die Rechtsgültigkeit der Verordnung PR 52/50, insbesondere deren Regelungen zur Einschränkung der Provisionsverteilung zwischen Generalagenten und Vermittlern (z. B. nebenberufliche Kfz-Händler).


a) Wer will was von wem woraus?

  • Wer: Ein Beteiligter (vermutlich ein Vermittler oder Generalagent) stellt die Rechtsgültigkeit der Verordnung PR 52/50 infrage.
  • Was: Die Anfechtung der Regelungen zur Provisionsverteilung, insbesondere für nebenberufliche Kfz-Händler.
  • Woraus: Aus der Verordnung PR 52/50, die solche Provisionsregelungen enthält.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Karlsruhe entscheidet, dass die Verordnung PR 52/50 – einschließlich der umstrittenen Provisionsregelungen – rechtlich gültig ist.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht sieht keine rechtlichen Bedenken gegen die Verordnung, auch nicht in Bezug auf die spezifischen Einschränkungen für die Provisionsverteilung zwischen Generalagenten und Vermittlern. Die Regelungen werden somit als rechtmäßig bestätigt.

KI INHALT
VO PR 52/50 ist rechtmäßig, auch soweit sie die Provisionsverteilung zwischen Generalagenten und Vermittlern, insbesondere nebenberuflichen Kfz-Händlern, beschränkt.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Rechtsgültigkeit einer VO
Provisionsverteilung
FUNDSTELLE
BB 59, 1012
VersR 59, 1021 LS ###
NORM
VO PR 52/50
REDAKTION
GERICHT
OLG Karlsruhe
SPRUCHTYP
Beschluss
DATUM
13.06.1959
AKTENZEICHEN
1 Ws 136/56
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
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