VERFAHRENSINFORMATIONEN
n.rkr.; nachfolgend BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14 -; Vorinstanz ArbG Nürnberg, 19.07.2012 - 15 Ca 1498/11 -; die Kammer hat die Revision wegen der grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage, insbesondere der Unbeachtlichkeit der Kleinstornos und der genügenden Transparenz der Stornoregeln, sowie wegen der Vielzahl bereits in anderen Bundesländern anhängiger gleichgelagerter Prozesse gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG zugelassen
zu Provisionsvergütung(en) bei der Vermittlung von Dauerbezugsverträgen, Problemen der prozessualen Durchsetzung und der vertraglichen Gestaltung vgl. Dänekamp/Kölln, NJW 15, 3126