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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BGH, 18.09.1978 - KZR 21/77

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz OLG Karlsruhe vom 10.08.1977, WuW/E OLG 1952

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der BGH entscheidet, dass ein Importeur die Erfüllung eines Rahmenvertrages mit einem Händler nicht verweigern kann, nur weil dieser in einer Arbeitsgemeinschaft mit einem anderen Händler ein Projekt beliefern will, für das der Importeur einem konkurrierenden Händler Objektschutz zugesichert hat.


a) Wer will was von wem woraus?

  • Kläger: Importeur (will sich von der Erfüllung eines Rahmenvertrages mit einem Händler befreien).
  • Beklagter: Händler (besteht auf Erfüllung des Vertrages).
  • Streitgegenstand: Der Importeur beruf sich darauf, dass die Belieferung durch den Händler in einer Arbeitsgemeinschaft mit einem anderen Händler gegen eine Objektschutz-Zusage an einen Dritten (konkurrierenden Händler) verstoße.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der BGH weist die Klage ab: Der Importeur muss den Rahmenvertrag erfüllen, selbst wenn der Händler in einer Arbeitsgemeinschaft mit einem anderen Händler liefert, obwohl der Importeur einem Dritten Objektschutz zugesichert hat.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet?

  • Der Objektschutz (Schutz eines bestimmten Kunden oder Projekts für einen bestimmten Händler) ist kein absolutes Hindernis für die Zusammenarbeit mit anderen Händlern.
  • Der Importeur kann sich nicht einseitig von vertraglichen Pflichten befreien, nur weil der Händler in einer Arbeitsgemeinschaft agiert.
  • Die Objektschutz-Zusage an den Dritten rechtfertigt keine Nicht-Erfüllung des Rahmenvertrages mit dem Händler, da keine direkte Vertragsverletzung vorliegt.
KI INHALT
Objektschutz-Zusage an Dritten kann Importeur berechtigen, Erfüllung eines Rahmenvertrags mit Händler zu verweigern, wenn dieser mit Wettbewerber kooperiert.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Verweigerung der Belieferung mit Vertragsware
Belieferungsverlangen des VH als unzulässige Rechtsausübung
Vertriebsbindung
FUNDSTELLE
LM Nr. 72 zu § 242 (Ba) BGB
MDR 79, 204
BB 78, 1744
WuW/E BGH 1595
NORM
§ 242 BGB
§ 18 GWB
§ 34 GWB
REDAKTION
GERICHT
BGH
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
18.09.1978
AKTENZEICHEN
KZR 21/77
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
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