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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 05.02.1970 - 5 AZR 223/69

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LAG Berlin, 10.04.1969 - 5 Sa 18/69 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheidet, dass während des Urlaubs weitergezahlte Teile des Arbeitsentgelts nicht in den Gesamtverdienst des Dreizehnwochenzeitraums (§ 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG) einfließen. Zudem können rückständige Ansprüche auf Urlaubsentgelt für gewährten und bezahlten Mindesturlaub verwirken.


a) Wer will was von wem woraus? Ein Arbeitnehmer (AN) beansprucht die Berücksichtigung von während seines Urlaubs weitergezahlten Entgeltteilen bei der Berechnung seines Gesamtverdienstes für den Dreizehnwochenzeitraum nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Zudem geht es um rückständige Ansprüche auf Urlaubsentgelt für bereits gewährten und bezahlten gesetzlichen Mindesturlaub.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das BAG entscheidet:

  1. Weitergezahlte Entgeltteile während des Urlaubs sind nicht in den Gesamtverdienst des Dreizehnwochenzeitraums einzubeziehen.
  2. Rückständige Ansprüche auf Urlaubsentgelt für gewährten und bezahlten Mindesturlaub können verwirken.

c) Begründung des Gerichts:

  • Die Nichtberücksichtigung der Urlaubsentgelte bei der Berechnung des Gesamtverdienstes folgt aus der Systematik des § 11 BUrlG, der den tatsächlichen Arbeitsverdienst zugrunde legt. Urlaubsentgelt ist kein Arbeitsentgelt, sondern eine Ersatzleistung für die Zeit der Arbeitsfreistellung.
  • Die Verwirkung von Urlaubsentgeltansprüchen ist möglich, da diese nicht unbegrenzt geltend gemacht werden können. Ob auch gesetzliche Urlaubsansprüche selbst verwirken können, lässt das Gericht offen.
KI INHALT
Urlaubsentgelt wird nicht in den Dreizehnwochenzeitraum für die Berechnung des Gesamtverdienstes einbezogen. Rückständige Ansprüche auf Urlaubsentgelt können verwirken.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Berechnung des Urlaubsentgelts bei Provisionsbezügen
FUNDSTELLE
BB 70, 581
DB 70, 787
AP Nr. 7 zu § 11 BUrlG
RdA 70, 160
NORM
§ 11 BUrlG
REDAKTION
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
05.02.1970
AKTENZEICHEN
5 AZR 223/69
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
15.02.2026 15:37:31