Vorinstanzen LAG Hessen, 10.03.1992 - 5 Sa 1480/91 -; ArbG Kassel, 18.09.1991 - 2 Ca 112/91 -
zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung vgl. BAG, 18.01.1995, ZIP 95, 941
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das BAG entscheidet, dass ein Arbeitnehmer, der den Wegfall der Bereicherung bei einer Gehaltsüberzahlung geltend macht, nur dann Beweiserleichterungen erhält, wenn er nicht zu den Besserverdienenden zählt.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Der Arbeitgeber verlangt von einem Arbeitnehmer (AN) die Rückzahlung einer Überzahlung von Gehalt. Der AN wendet ein, die Bereicherung sei bei ihm weggefallen (z. B. weil er das Geld bereits ausgegeben hat). Er beantragt daher, von der Rückzahlungspflicht befreit zu werden.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheidet, dass der AN nur dann Erleichterungen bei der Darlegungs- und Beweislast (also weniger strenge Anforderungen an den Nachweis, dass die Bereicherung weggefallen ist) erhält, wenn er nicht zu den Besserverdienenden gehört.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht begründet dies damit, dass bei Besserverdienenden davon auszugehen ist, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Überzahlungen zurückzuzahlen oder deren Verbleib nachzuweisen. Bei finanziell schwächeren Arbeitnehmern hingegen sei es gerechtfertigt, die Hürden für den Nachweis des Wegfalls der Bereicherung zu senken, da diese oft nicht in der Lage sind, detaillierte Beweise für die Verwendung des Geldes zu erbringen.