Zurück zu den Ergebnissen

ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 16.05.1964 - 5 AZR 534/63

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LAG Hessen, 23.10.1963 - 2 Sa 164/63 -

LEITSÄTZE

Zu diesem Dokument sind in EVERS.OK redaktionell aufbereitete Leitsätze hinterlegt. Ergänzt werden diese durch weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie Kommentierungen und Praxishinweise.

Jeder Leitsatz enthält zudem eine KI-generierte Liste mit Leitsätzen vergleichbarer Regelungsgehalte anderer Entscheidungen. Diese können bei der Recherche, der Einordnung verwandter Entscheidungen sowie in „Meine Akten“ weiterverwendet werden.

Für den Zugriff ist eine Anmeldung mit einem entsprechenden Zugang erforderlich.

Anmelden


Zugang auswählen
OK-INHALT
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit/Kurzzusammenfassung: Das BAG hat entschieden, dass eine Konkurrenzklausel aus einem Arbeitsverhältnis hinfällig wird, wenn der Arbeitnehmer später einen Pachtvertrag über eine dem Arbeitgeber gehörende Gastwirtschaft abschließt und sich darin verpflichtet, sich nur diesem Betrieb zu widmen, sofern der Pachtvertrag keine abweichende Regelung enthält.


a) Wer will was von wem woraus? Ein ehemaliger Angestellter einer Brauerei (Arbeitnehmer) hatte in seinem Arbeitsvertrag eine Konkurrenzklausel unterzeichnet, die ihm nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbot, sich in der gleichen Branche (Brauerei/Gastwirtschaft) zu betätigen. Später schloss er mit seinem Arbeitgeber einen Pachtvertrag über eine dem Arbeitgeber gehörige Gastwirtschaft ab, in dem er sich verpflichtete, sich nur dem Betrieb dieser Gastwirtschaft zu widmen. Die Frage war, ob die ursprüngliche Konkurrenzklausel aus dem Arbeitsverhältnis weiterhin gilt.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass die ursprüngliche Konkurrenzklausel aus dem Arbeitsverhältnis in diesem Fall regelmäßig hinfällig wird. Die neue Vereinbarung (Pachtvertrag) ersetzt die frühere Konkurrenzklausel, sofern der Pachtvertrag keine ausdrückliche Regelung zur Aufrechterhaltung der Konkurrenzklausel enthält.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Pachtvertrag eine neue, selbstständige vertragliche Grundlage schafft, die die frühere Konkurrenzklausel überlagert. Da der Arbeitnehmer sich im Pachtvertrag verpflichtet, sich nur dem Betrieb der Gastwirtschaft zu widmen, ist diese Verpflichtung als abschließende Regelung zu verstehen. Eine Fortgeltung der alten Konkurrenzklausel wäre nur dann anzunehmen, wenn der Pachtvertrag dies ausdrücklich vorsieht. Andernfalls würde die neue Vereinbarung die alte Konkurrenzklausel verdrängen.

KI INHALT
Eine Konkurrenzklausel im Arbeitsverhältnis einer Brauerei wird hinfällig, wenn ein Pachtvertrag über eine Gastwirtschaft mit ausschließlicher Betätigungspflicht abgeschlossen wird, sofern der Pachtvertrag keine abweichende Regelung enthält.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Aufhebung einer Konkurrenzklausel infolge Abschlusses eines Pachtvertrages zwischen Arbeitsvertragsparteien
FUNDSTELLE
DB 64, 1066
RdA 64, 294
AP Nr. 1 zu § 157 BGB
NORM
REDAKTION
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
16.05.1964
AKTENZEICHEN
5 AZR 534/63
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG