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ERGEBNISVORSCHLÄGE

KG, 28.06.1985 - 5 U 1945/85

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Kammergericht (KG) hat entschieden, dass das unaufgeforderte Versenden von Werbeschreiben an Teletex-Teilnehmer wettbewerbswidrig ist, da es eine belästigende Werbung darstellt.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Kläger (wahrscheinlich ein Wettbewerbsverband oder ein betroffener Teletex-Teilnehmer) wendet sich gegen ein Unternehmen, das unaufgefordert Werbeschreiben an Teletex-Teilnehmer versendet. Der Kläger beanstandet diese Praxis als wettbewerbswidrig und verlangt deren Unterlassung. Die rechtliche Grundlage für den Anspruch liegt im Wettbewerbsrecht (vermutlich § 1 UWG a.F. – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Kammergericht hat entschieden, dass das unaufgeforderte Versenden von Werbeschreiben an Teletex-Teilnehmer eine belästigende Werbung darstellt und somit gegen die guten Sitten im Wettbewerb verstößt. Die Praxis ist daher wettbewerbswidrig und unzulässig.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass unaufgeforderte Werbung die Empfänger belästigt, insbesondere wenn sie über moderne Kommunikationsmittel wie Teletex (ein Vorläufer von Fax oder E-Mail) versendet wird. Solche Werbemaßnahmen werden als aufdringlich und störend empfunden, da sie den Empfänger in seiner Privatsphäre oder geschäftlichen Sphäre unnötig beeinträchtigen. Dies verstößt gegen die im Wettbewerbsrecht verankerten Grundsätze der Lauterkeit und der Rücksichtnahme auf die Interessen der Marktteilnehmer.

KI INHALT
Unaufgeforderte Werbeschreiben an Teletex-Teilnehmer sind belästigend und wettbewerbswidrig.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Werbung per Teletex
FUNDSTELLE
Medien und Recht 86, Nr. 1, 34
CR 86, 727
NORM
§ 1 UWG
REDAKTION
GERICHT
KG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
28.06.1985
AKTENZEICHEN
5 U 1945/85
ECLI
ECLI:DE:KG:1985:0628.5U1945.85.0A
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
17.01.2019