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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 16.10.1965 - 5 AZR 55/65

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 16.10.1965 (5 AZR 55/65) entschieden, dass das Direktionsrecht des Arbeitgebers (AG) durch Tarif- oder Einzelvertrag erweitert werden kann.


a) Wer will was von wem woraus? Der Arbeitgeber (AG) begehrt die Möglichkeit, sein Direktionsrecht (Weisungsrecht) über die gesetzlichen Grenzen hinaus auszuüben. Dies soll durch Regelungen in Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen (Einzelverträge) legitimiert werden.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das BAG hat bestätigt, dass das Direktionsrecht des Arbeitgebers durch Tarif- oder Einzelvertrag erweitert werden darf. Eine solche Erweiterung ist rechtlich zulässig.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht argumentiert, dass das Direktionsrecht nicht zwingend auf die gesetzlichen Mindeststandards beschränkt ist. Vielmehr können die Vertragsparteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Tarifvertragsparteien) durch vereinbarte Regelungen das Weisungsrecht des Arbeitgebers konkretisieren oder ausweiten, sofern dies im Rahmen der vertraglichen Autonomie und unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen (z. B. § 106 GewO) geschieht. Tarifverträge und Einzelverträge bieten damit eine flexible Möglichkeit, das Direktionsrecht an betriebliche oder branchenspezifische Bedürfnisse anzupassen.

KI INHALT
Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers durch Tarif- oder Einzelvertrag – Entscheidungsgründe des BAG-Urteils vom 16.10.1965.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Erweiterung des Direktionsrechts durch TV oder AV
FUNDSTELLE
BB 65, 1455
DB 65, 1823
AP Nr. 20 zu § 611 BGB Direktionsrecht
RdA 65, 479
NORM
§ 611 BGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
16.10.1965
AKTENZEICHEN
5 AZR 55/65
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
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