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ERGEBNISVORSCHLÄGE

ArbG Düsseldorf, 10.02.1961 - 6 Ca 46/61

VERFAHRENSINFORMATIONEN

vgl. dazu Küstner, HdB-ADR, Bd. III, 1. A., Rz. 481; vgl. Küstner/Thume/Castelletti, HdB-VertR, Bd. III, 4. A., Teil II Kap. 6 Rz. 42

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Arbeitsgericht Düsseldorf entschied am 10.02.1961, dass ein angestellter Reisender durch die Vorlage falscher Besuchsberichte einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung gibt.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Arbeitgeber (AG) möchte den angestellten Reisenden fristlos kündigen, da dieser falsche Besuchsberichte vorgelegt hat. Die Besuchsberichte dienen als Nachweis für die Tätigkeit und die Einhaltung der Arbeitszeit.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Vorlage falscher Besuchsberichte einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellt.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass Besuchsberichte dazu dienen, die Tätigkeit für den Arbeitgeber und die Einhaltung der Arbeitszeit zu belegen. Die Abgabe falscher Besuchsberichte stellt daher einen schwerwiegenden Vertrauensbruch dar, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt.

KI INHALT
Falsche Besuchsberichte eines Reisenden sind ein schwerwiegender Vertrauensbruch und rechtfertigen eine fristlose Kündigung, da sie die Arbeitszeit und Tätigkeit belegen sollen.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
wichtiger Grund
fingierte Besuchsberichte
falsche Besuchsberichte
FUNDSTELLE
BB 61, 863
NORM
§ 626 BGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
ArbG Düsseldorf
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
10.02.1961
AKTENZEICHEN
6 Ca 46/61
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
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