vgl. OLG Düsseldorf vom 26.02.1993 LS 6 m.w.N.
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Übernahme einer weiteren Vertretung ohne die vertraglich vorgeschriebene Genehmigung des Unternehmers (U) einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellt.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Ein Unternehmer (U) möchte einen Vertrag mit einem Vertretungsberechtigten (z. B. einem Handelsvertreter) fristlos kündigen, weil dieser eine zusätzliche Vertretung ohne die im Vertrag vereinbarte Genehmigung des U übernommen hat.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Karlsruhe hat die fristlose Kündigung für rechtmäßig erklärt. Die Übernahme einer weiteren Vertretung ohne Genehmigung des U stellt einen wichtigen Grund für die Kündigung dar.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht argumentiert, dass die vertragliche Pflicht zur Einholung der Genehmigung für zusätzliche Vertretungen eine wesentliche Vertragsverpflichtung ist. deren Verletzung ein Vertrauensverhältnis nachhaltig stört und somit eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Die Genehmigungspflicht diene dem Schutz der Interessen des Unternehmers, der ein Recht darauf habe, selbst zu entscheiden, ob und in welchem Umfang der Vertretungsberechtigte für weitere Unternehmen tätig wird.