Vorinstanz ArbG Köln, 06.07.1992 - 9 Ca 4478/92 -
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das LAG Köln entschied, dass Arbeitgeber (AG) die Belegschaft durch einen Hinweis auf die Kündigungsbefugnis bei einer Amtseinführung mit Belegschaftsteilnahme wirksam über die Bevollmächtigung eines Angestellten zum Ausspruch von Kündigungen informieren können. Selbst abwesende Arbeitnehmer (AN) müssen diese Kenntnis gegen sich gelten lassen.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Der Arbeitgeber (AG) möchte sicherstellen, dass die Bevollmächtigung eines Angestellten zur Aussprache von Kündigungen gegenüber allen Arbeitnehmern (AN) – auch den abwesenden – wirksam ist. Die AN bestreiten möglicherweise die Wirksamkeit der Bevollmächtigung, weil sie nicht persönlich über diese informiert wurden.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das LAG Köln hat entschieden, dass der Hinweis auf die Kündigungsbefugnis während einer Amtseinführung mit Belegschaftsteilnahme ausreicht, um alle AN – einschließlich der abwesenden – als informiert zu betrachten. Die Bevollmächtigung ist damit wirksam.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht führt aus, dass die Amtseinführung mit Belegschaftsbeteiligung ein geeigneter Anlass ist, um die Bevollmächtigung bekannt zu geben. Da die Veranstaltung für die gesamte Belegschaft bestimmt ist, müssen sich auch abwesende AN so behandeln lassen, als hätten sie Kenntnis von der Bevollmächtigung. Dies dient der Rechtssicherheit und vermeidet unnötige Formalien.