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Fazit/Kurzzusammenfassung: Der High Court of Justice in London entschied, dass bei einer Schadensersatzklage gegen einen Versicherungsmakler (VM) wegen behaupteter Fahrlässigkeit bei der Vermittlung von Rückversicherungsverträgen eine weitere Klage gegen den betroffenen Underwriter aus Gründen der Prozessökonomie und Gerechtigkeit vor demselben Gericht zu verbinden ist.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Ein Geschädigter nimmt einen Versicherungsmakler (VM) wegen behaupteter Fahrlässigkeit bei der Vermittlung von Rückversicherungsverträgen auf Schadenersatz in Anspruch. Parallel dazu besteht die Möglichkeit, auch den Underwriter (Rückversicherer) in Anspruch zu nehmen.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht ordnete an, dass eine zusätzliche Klage gegen den Underwriter aus Gründen der Gerechtigkeit und zur Vermeidung unnötiger Kosten und Verzögerungen vor demselben Gericht anhängig zu machen ist.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützte seine Entscheidung auf prozessökonomische Erwägungen: Die Verbindung der Klagen verhindert doppelte Verfahren, spart Zeit und Kosten und sorgt für eine einheitliche Rechtsfindung. Zudem diene dies der Gerechtigkeit, da alle Beteiligten in einem Verfahren gehört werden können.