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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Rostock, 29.06.1995 - 1 U 293/94

VERFAHRENSINFORMATIONEN

rkr.

LEITSÄTZE

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Fazit: Das OLG Rostock hat entschieden, dass ein Franchisevertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren nicht automatisch sittenwidrig und damit nichtig ist. Allerdings kann der Franchisenehmer unter bestimmten Umständen eine Rückgängigmachung des Vertrags verlangen, wenn der Franchisegeber ihn nicht ausreichend über die Risiken einer langfristigen Bindung aufgeklärt hat.


a) Wer will was von wem woraus? Der Franchisenehmer (FN) begehrt möglicherweise die Nichtigkeit des Franchisevertrags (FV) oder dessen Rückgängigmachung vom Franchisegeber (FG). Er stützt sich dabei auf § 138 Abs. 1 BGB (Sittenwidrigkeit) sowie auf Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, weil der FG ihn nicht hinreichend über die Risiken einer 10-jährigen Laufzeit aufgeklärt habe.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Rostock hat festgestellt, dass eine 10-jährige Laufzeit eines Franchisevertrags allein nicht zur Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB führt. Allerdings kann der FN unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss einen Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrags haben, wenn der FG ihn nicht ausreichend darüber informiert hat, dass eine Standortanalyse keine ausreichende Grundlage für eine langfristige vertragliche Bindung darstellt.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet?

  • Keine Sittenwidrigkeit allein wegen der Laufzeit: Das Gericht verneint die automatische Sittenwidrigkeit einer 10-jährigen Vertragslaufzeit. Als Maßstab für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit kann jedoch die EG-Verordnung vom 30.11.1988 herangezogen werden.
  • Aufklärungspflicht des Franchisegebers: Das Gericht betont, dass der FG den FN über die Risiken einer langfristigen Bindung aufklären muss, insbesondere dann, wenn eine Standortanalyse als Entscheidungsgrundlage nicht ausreicht. Unterlässt der FG diese Aufklärung, kann der FN Ansprüchen aus Verschulden bei Vertragsschluss geltend machen.
KI INHALT
Ein Franchisevertrag mit 10-jähriger Laufzeit ist nicht automatisch sittenwidrig nach § 138 BGB. Die EG-VO kann als Maßstab dienen. Franchisenehmer können bei unzureichender Aufklärung über Standortanalysen Ansprüche auf Vertragsrückgängigmachung geltend machen.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Sittenwidrigkeit eines FV
c.i.c.-Haftung des FG wegen Nichtaufklärung über die Bedeutung der Standortanalyse
Vereinbarung über Mindestlaufzeit des FV
Verletzung der Aufklärungspflicht
Verschulden bei Vertragsverhandlungen
Anspruch auf Rückgängigmachung eines FV
Aufklärungsverschulden
NORM
§ 138 BGB
§ 138 Abs. 1 BGB
§ 276 BGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
OLG Rostock
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
29.06.1995
AKTENZEICHEN
1 U 293/94
ECLI
ECLI:DE:OLGROST:1995:0629.1U293.94.0A
LIEFERUNG
01.03.1999
ÄNDERUNG
14.04.2021