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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Nürnberg, 31.03.1966 - 2 U 46/65

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG Nürnberg entscheidet, dass ein Handelsvertreter (HV) zwar nicht für die Zukunft auf seine Kontrollrechte aus § 87c HGB verzichten kann, aber ein Verzicht für die Vergangenheit wirksam ist, insbesondere wenn die Provisionsabrechnungen bereits anerkannt wurden.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Unternehmer (U) wendet sich gegen den Anspruch des Handelsvertreters (HV) auf Erteilung eines Buchauszugs gemäß § 87c HGB. Der HV verlangt diesen, um die Richtigkeit der Provisionsabrechnungen zu überprüfen. Der U beruft sich darauf, dass der HV auf diese Rechte verzichtet habe.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG Nürnberg entscheidet, dass ein Verzicht des HV auf die Geltendmachung der Kontrollrechte aus § 87c HGB für die Vergangenheit wirksam ist, wenn die Provisionsabrechnungen bereits anerkannt wurden. Ein Verzicht für die Zukunft oder die Dauer des Vertragsverhältnisses ist jedoch unwirksam.

c) Begründung des Gerichts:

  • Schutzzweck des § 87c Abs. 5 HGB: Die Norm soll den HV vor ungünstigen Vertragsbedingungen schützen, insbesondere vor einem Verzicht auf Kontrollrechte bei Vertragsschluss. Dies gilt jedoch nicht für einen Verzicht im Nachhinein.
  • Zusammenhang mit Provisionsabrechnungen: Der Anspruch auf Buchauszug dient der Überprüfung der Provisionsabrechnungen. Hat der HV diese Abrechnungen anerkannt (oder sich vorbehaltlos damit einverstanden erklärt), entfällt der Anspruch auf Buchauszug für den betreffenden Zeitraum.
  • Keine Notwendigkeit für extensive Auslegung: Eine Auslegung, die auch einen Verzicht für die Vergangenheit verbietet, ist nicht erforderlich, da der Schutzzweck der Norm bereits durch das Verbot zukünftiger Verzichte erreicht wird.

Rechtsfolgen: Der HV kann für abgerechnete und anerkannte Zeiträume keinen Buchauszug mehr verlangen. Der Verzicht auf Kontrollrechte ist in diesem Fall wirksam.

KI INHALT
Ein Handelsvertreter kann wirksam auf seine Kontrollrechte nach § 87c HGB für die Vergangenheit verzichten, nicht jedoch für die Zukunft. Der Schutz des Handelsvertreters vor ungünstigen Vertragsbedingungen bezieht sich nur auf den Vertragsschluss. Bei anerkannter Provisionsabrechnung entfällt der Anspruch auf Buchauszug für den entsprechenden Zeitraum.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Kontrolle über Provisionsabrechnung durch HV
Anerkennung der Abrechnung
Einigung über die Abrechnung
FUNDSTELLE
BB 66, 877
HVR Nr. 370
HVuHM 67, 570
VW 67, 349
NORM
§ 87 c Abs. 2 HGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
OLG Nürnberg
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
31.03.1966
AKTENZEICHEN
2 U 46/65
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
02.09.2020