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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BGH, 02.04.1957 - VIII ZR 60/56 – Kameras und Zubehör –

VERFAHRENSINFORMATIONEN

vgl. dazu BGH, 09.02.1984 LS 2; 22.11.2000 LS 1 m.w.N.; Hopt, ZIP 96, 1533, 1536

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Bei einer Verletzung eines Alleinverkaufsrechts kann der Berechtigte vom Schädiger Auskunft über die im geschützten Bezirk getätigten Geschäfte verlangen. Der BGH bestätigte damit die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 92, 201).


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Inhaber eines Alleinverkaufsrechts (Berechtigter) verlangt von einem Dritten (Schädiger), der dieses Recht verletzt hat, Auskunft über die im geschützten Bezirk getätigten Geschäfte. Der Anspruch stützt sich auf die Verletzung des Alleinverkaufsrechts.

b) Was hat das Gericht entschieden? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein solcher Auskunftsanspruch begründet sein kann, wenn das Alleinverkaufsrecht verletzt wurde.

c) Begründung des Gerichts: Der BGH bestätigte die bereits vom Reichsgericht (RG) in RGZ 92, 201 vertretene Auffassung, dass der Verletzte eines Alleinverkaufsrechts einen Anspruch auf Auskunft über die vom Schädiger im geschützten Bezirk getätigten Geschäfte hat. Dies dient dazu, dem Berechtigten die Durchsetzung weiterer Ansprüche (z. B. Schadensersatz) zu ermöglichen.

KI INHALT
Bei Verletzung eines Alleinverkaufsrechts kann der Geschädigte Auskunft über die vom Schädiger getätigten Geschäfte verlangen – Bestätigung durch BGH.
ENTSCHEIDUNGSNAME
Kameras und Zubehör
STICHWORT
Fotoartikel
Anspruch auf Auskunftserteilung bei Verletzung eines Alleinverkaufsrechts
Auskunftsanspruch
FUNDSTELLE
BB 57, 452
DB 57, 453
WM 57, 713
LM Nr. 2 zu § 687 HGB
VersR 57, 408 LS
DRsp II(210)50 Nr. 5
NORM
§ 260 BGB
§ 687 Abs. 2 BGB
§ 681 BGB
§ 666 BGB
§ 242 BGB
REDAKTION
GERICHT
BGH
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
02.04.1957
AKTENZEICHEN
VIII ZR 60/56
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
23.11.2025