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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LAG Düsseldorf, 16.02.1965 - 8 Sa 474/64

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das LAG Düsseldorf entschied, dass eine pauschale monatliche Delkredereprovision keine Provisionsvereinbarung nach § 86b HGB darstellt, sondern eine Prämie ist. Bei unrechtmäßiger fristloser Entlassung während der Kündigungsfrist muss der Arbeitgeber dem Reisenden die Prämie weiterzahlen, als hätte dieser Geschäfte getätigt.


a) Wer will was von wem woraus? Ein Reisender (Arbeitnehmer) verlangt von seinem Arbeitgeber die Weiterzahlung einer vereinbarten Delkredereprovision (hier: pauschale monatliche Zahlung) für die Zeit des Annahmeverzugs nach einer unrechtmäßigen fristlosen Entlassung. Der Anspruch stützt sich auf die vertragliche Vereinbarung und die Pflicht des Arbeitgebers, den Reisenden während des Annahmeverzugs so zu stellen, als hätte er gearbeitet.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht entschied, dass die pauschale monatliche Delkredereprovision rechtlich als Prämie und nicht als Provision nach § 86b HGB einzuordnen ist. Da der Arbeitgeber den Reisenden zu Unrecht fristlos entlassen hat, muss er die Prämie für die Zeit des Annahmeverzugs in voller Höhe weiterzahlen.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet?

  • Keine Provision nach § 86b HGB: Die Zahlung erfolgt nicht für einzelne Geschäfte, sondern als fester Pauschalsatz monatlich – dies entspricht einer Prämie.
  • Prämie kann an Geschäftsabschlüsse geknüpft sein: Auch Prämien können von der Tätigkeit des Reisenden abhängig sein.
  • Annahmeverzug: Bei Freistellung während der Kündigungsfrist und unrechtmäßiger Entlassung muss der Arbeitgeber den Reisenden so behandeln, als hätte dieser weitergearbeitet – daher ist die Prämie weiterzuzahlen.
KI INHALT
Delkredereprovision als Pauschalsatz ist eine Prämie, nicht § 86b HGB. Prämien können von Geschäftsabschlüssen abhängen. Bei Freistellung und unrechtmäßiger fristloser Entlassung muss der AG dem Reisenden die Prämie während des Annahmeverzugs voll weiterzahlen.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Delkredereprovision des Reisenden
Abgrenzung Delkredere / Prämie
Freistellung des Reisenden während der Kündigungsfrist
FUNDSTELLE
DB 65, 598
VW 65, 888
NORM
§ 86 b Abs. 1 HGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
LAG Düsseldorf
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
16.02.1965
AKTENZEICHEN
8 Sa 474/64
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
01.12.2001