Revisionsentscheidung BGH, 01.10.2008 - VIII ZR 13/05 -; Vorinstanz LG Berlin, 17.11.1995 - 100 O 171/93 -; der Senat hat die Revision nicht zugelassen, die Rechtssache habe weder grundsätzliche Bedeutung, noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des BGH
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