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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LAG Köln, 03.11.1995 - 13 Sa 668/95

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz ArbG Köln, 22.02.1995 - 9 Ca 6691/93 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das LAG Köln hat entschieden, dass eine untertarifliche Grundvergütung zulässig ist, wenn sie durch eine Provision ausgeglichen wird, die zunächst zur Auffüllung auf Tarifniveau dient und erst darüber hinaus ausbezahlt wird – vorausgesetzt, die Gesamtvergütung erreicht mindestens das tarifliche Mindestgehalt.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Arbeitnehmer (oder eine Gewerkschaft) könnte die Wirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung angefochten haben, die ein Grundgehalt unter Tarifniveau vorsah, aber durch eine Provision ausgeglichen wurde. Der Streit dreht sich um die Zulässigkeit einer solchen Vereinbarung nach Tarifvertrag oder gesetzlichen Bestimmungen (z. B. § 4 Abs. 1 TVG oder § 134 BGB).

b) Was hat das Gericht entschieden? Das LAG Köln hat die Vereinbarung für zulässig erachtet. Eine untertarifliche Grundvergütung ist demnach erlaubt, wenn:

  • eine Provision vereinbart wird,
  • diese Provision zuerst zur Auffüllung des Gehalts auf Tarifniveau verwendet wird,
  • erst der überschießende Betrag der Provision tatsächlich ausbezahlt wird,
  • und die Gesamtvergütung (Grundgehalt + Provision) mindestens das tarifliche Mindestgehalt erreicht.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützte sich auf die Vertragsfreiheit der Parteien (§ 305 BGB) und die Wahrung des tariflichen Mindestschutzes. Solange die Gesamtvergütung das Tarifniveau nicht unterschreitet, sei die Gestaltungsfreiheit der Arbeitsvertragsparteien nicht unangemessen eingeschränkt. Die Konstruktion diene dazu, die Leistung des Arbeitnehmers (z. B. im Vertrieb) zu honorieren, ohne das tarifliche Minimum zu unterlaufen. Entscheidend sei die Garantie der Mindestvergütung, nicht die Aufteilung in Grundgehalt und Provision.

KI INHALT
Zulässigkeit eines untertariflichen Gehalts mit Provision, wenn die Gesamtvergütung das tarifliche Mindestgehalt garantiert und die Provision zunächst zur Auffüllung dient.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Provision
tarifliches Mindestgehalt
Fixum
Mindestgehaltunterschreitung
Reisendengehalt
Gehalt
NORM
§ 9 Abs. 6 MTV Einzelhandel NRW i.d.F. v. 23.7.1993
REDAKTION
GERICHT
LAG Köln
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
03.11.1995
AKTENZEICHEN
13 Sa 668/95
ECLI
ECLI:DE:LAGK:1995:1103.13SA668.95.0A
LIEFERUNG
01.06.1997
ÄNDERUNG
13.04.2021