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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LG Hannover, 07.01.1998 - 1 S 32/97

VERFAHRENSINFORMATIONEN

zur Zurückweisung einer Vollmacht des VM allgemein vgl. OLG Hamm, 27.09.1991

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das LG Hannover entschied, dass eine Kündigung eines Versicherungsvertrages durch einen Sachbearbeiter eines Versicherungsmaklers (VM) unwirksam ist, wenn das Versicherungsunternehmen (VU) diese mangels Vollmacht unverzüglich zurückweist (§ 174 Satz 1 BGB). Der Nachweis der Vertretungsbefugnis erfordert eine Vorlage der Vollmacht. Selbst wenn das VU in anderen Fällen Kündigungen desselben Sachbearbeiters anerkannt hat, ist die Zurückweisung nicht treuwidrig – es sei denn, das VU hat wiederholt solche Kündigungen anerkannt.


a) Wer will was von wem woraus? Ein Sachbearbeiter einer Versicherungsmakler-GmbH (VM) erklärt die Kündigung eines Versicherungsvertrages gegenüber einem Versicherungsunternehmen (VU). Das VU weigert sich, die Kündigung anzuerkennen, weil der Sachbearbeiter keine Vollmacht vorgelegt hat.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht urteilte:

  • Die Kündigung ist unwirksam, weil das VU sie unverzüglich mangels Vollmacht zurückgewiesen hat (§ 174 Satz 1 BGB).
  • Der Nachweis der Vertretungsbefugnis des Sachbearbeiters kann nur durch Vorlage einer Vollmacht erbracht werden.
  • Die Zurückweisung ist nicht treuwidrig, selbst wenn das VU in einem anderen Einzelfall eine Kündigung desselben Sachbearbeiters anerkannt hat. Nur bei wiederholter Anerkennung könnte eine Treuepflichtverletzung vorliegen.

c) Begründung des Gerichts:

  • § 174 Satz 1 BGB sieht vor, dass ein einseitiges Rechtsgeschäft (wie eine Kündigung) unwirksam ist, wenn der Bevollmächtigte keine Vollmachtsurkunde vorlegt und der andere Teil das Geschäf unverzüglich zurückweist.
  • Eine Ausnahme von dieser Regel (z. B. wegen Treu und Glauben, § 242 BGB) kommt nur in Betracht, wenn das VU durch wiederholte Anerkennung von Kündigungen desselben Sachbearbeiters ein schutzwürdiges Vertrauen bei der VM-GmbH geschaffen hat. Ein einzelner Fall reicht dafür nicht aus.
KI INHALT
Kündigung durch Sachbearbeiter eines Versicherungsmaklers unwirksam bei fehlender Vollmacht – Zurückweisung durch VU nicht treuwidrig, selbst bei früherer Anerkennung.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
VM-GmbH
Zurückweisung einer von einem Sachbearbeiter einer VM-GmbH erklärten Kündigung
Treu und Glauben
Treuwidrigkeit der Zurückweisung
NORM
§ 174 BGB
§ 174 Satz 1 BGB
§ 242 BGB
REDAKTION
Evers
GERICHT
LG Hannover
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
07.01.1998
AKTENZEICHEN
1 S 32/97
ECLI
ECLI:DE:LGHANNO:1998:0107.1S32.97.0A
LIEFERUNG
01.03.1999
ÄNDERUNG
19.02.2021