Zurück zu den Ergebnissen

ERGEBNISVORSCHLÄGE

LG Stuttgart, 15.01.1996 - 3 KfH O 7/96

LEITSÄTZE

Zu diesem Dokument sind in EVERS.OK redaktionell aufbereitete Leitsätze hinterlegt. Ergänzt werden diese durch weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie Kommentierungen und Praxishinweise.

Jeder Leitsatz enthält zudem eine KI-generierte Liste mit Leitsätzen vergleichbarer Regelungsgehalte anderer Entscheidungen. Diese können bei der Recherche, der Einordnung verwandter Entscheidungen sowie in „Meine Akten“ weiterverwendet werden.

Für den Zugriff ist eine Anmeldung mit einem entsprechenden Zugang erforderlich.

Anmelden


Zugang auswählen
OK-INHALT
Diese Zusammenfassung wurde automatisch mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Sie kann Fehler, Ungenauigkeiten oder Auslassungen enthalten. Bitte prüfen Sie wichtige Informationen anhand der Originalquelle.

Fazit/Kurzzusammenfassung: Das LG Stuttgart entscheidet, dass ein Unternehmer (U) einem Handelsvertreter (HV) im Wege der einstweiligen Verfügung die Teilnahme an Handelsvertretertagungen sowie die Herausgabe der Musterkollektion ermöglichen muss, wenn er diese vertragswidrig verweigert.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Handelsvertreter (HV) begehrt von dem Unternehmer (U) im Wege der einstweiligen Verfügung die Zulassung zur Teilnahme an der anberaumten und allen weiteren Handelsvertretertagungen bis zum ordentlichen Vertragsende sowie die Herausgabe der Musterkollektion für die bevorstehende Ordersaison. Der Anspruch stützt sich auf die vertragliche Vereinbarung zwischen U und HV, die dem HV diese Rechte einräumt.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Gericht gibt dem Antrag des HV statt und verpflichtet den U:

  1. Den HV unter Androhung von Ordnungsgeld (bis zu DM 500.000,--) oder Ordnungshaft (bis zu 6 Monaten) zur Teilnahme an allen Handelsvertretertagungen bis zum Vertragsende zuzulassen.
  2. Die Musterkollektion für die bevorstehende Saison an den HV herauszugeben.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht sieht in der Weigerung des U, dem HV die Teilnahme an der Tagung zu ermöglichen oder die Musterkollektion herauszugeben, einen vertragswidrigen Eingriff in die Rechte des HV. Da der HV auf diese Leistungen für seine Tätigkeit angewiesen ist (z. B. zur Akquise während der Ordersaison), besteht ein dringender Regelungsbedarf im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Die einstweilige Verfügung ist daher gerechtfertigt, um den status quo ante wiederherzustellen und den HV vor irreparablen Nachteilen zu schützen.

KI INHALT
Verweigert der Unternehmer dem Handelsvertreter vertragswidrig die Tätigkeit oder Musterkollektion, kann dieser per einstweiliger Verfügung die Teilnahme an Tagungen und Herausgabe der Kollektion erzwingen.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Anspruch auf Teilnahme an der Vertretertagung
Handelsvertretertagung
Übergabe der Musterkollektion
Anspruch auf Herausgabe der Kollektionsmuster
FUNDSTELLE
EversOK*
NORM
§ 86 a HGB
§ 86 a Abs. 1 HGB
§ 940 ZPO
REDAKTION
Evers
GERICHT
LG Stuttgart
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
15.01.1996
AKTENZEICHEN
3 KfH O 7/96
ECLI
LIEFERUNG
01.04.2001
ÄNDERUNG
07.12.2025 16:13:07