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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 08.07.1960 - 1 AZR 72/60

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LAG Düsseldorf, 12.10.1959 - 6 Sa 714/58 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheidet, dass die widerspruchslose Weiterarbeit eines Arbeitnehmers (AN) nach einem Vertragsänderungsvorschlag des Arbeitgebers (AG) in der Regel als Zustimmung gilt, wenn die Änderungen unmittelbare Arbeitsbedingungen (z. B. Löhne) betreffen. Bei Änderungen ohne direkte Auswirkung auf die tägliche Arbeit (z. B. Ruhegeldordnung) liegt dagegen keine stillschweigende Zustimmung vor. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Arbeitgeber (AG) schlägt dem Arbeitnehmer (AN) eine Vertragsänderung vor (z. B. neue Löhne oder Ruhegeldregelungen). Fraglich ist, ob die widerspruchslose Weiterarbeit des AN als stillschweigende Zustimmung zu werten ist.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das BAG unterscheidet:

  • Unmittelbare Arbeitsbedingungen (z. B. Löhne, Zuschläge): Weiterarbeit gilt regelmäßig als Zustimmung.
  • Mittelbare Bedingungen (z. B. Ruhegeldordnung): Keine automatische Zustimmung durch Weiterarbeit.

c) Begründung: Die Entscheidung stützt sich auf Lebenserfahrung, Arbeitslebensanschauungen und Auslegungsregeln. Maßgeblich ist, ob die Änderung für den AN sofort praktisch relevant ist. Im Einzelfall können besondere Umstände eine abweichende Auslegung rechtfertigen.

KI INHALT
Widerspruchslose Weiterarbeit des AN gilt als Zustimmung zu neuen Arbeitsbedingungen (z.B. Löhne), nicht jedoch bei Änderungen ohne unmittelbare Auswirkungen (z.B. Ruhegeldordnung), sofern keine Änderungskündigung vorliegt. Ausnahmen möglich.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Änderungskündigung
stillschweigende Vertragsänderung
konkludente Annahmeerklärung
FUNDSTELLE
RdA 61, 134
BB 60, 942
DB 60, 1070
BABl. 61, 118 (Wlotzke)
AR-Blattei, Ruhegeld(-gehalt), Entsch. 22
AR-Blattei ES 1350 Nr 22
SAE 61, 12 (Heissmann)
AP Nr. 2 zu § 305 BGB m. Anm. Hueck
AuR 60, 381
AuR 61, 94
ArbGeb 60, 477
WA 60, 177
BlfSt. 60, 365 (Zeitlmann)
MuA 61, 91
BlfSt. 61, 172
PraktArbR Nr. 107 zu Ruhegeld II
EzA Nr. 1 zu § 305 BGB
ARSt.60 Bd. XXV
4/5
BABl. 60 K 30
Betr. 60, 1070
GewerkPrax. 60, 262, 118
PrAR Nr. 348 zu § 1 Abs. 1 KSchG
ULA 61, 34
NORM
§ 305 BGB
§ 242 BGB
§ 133 BGB
§ 157 BGB
§ 151 BGB
§ 620 BGB
REDAKTION
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
08.07.1960
AKTENZEICHEN
1 AZR 72/60
ECLI
LIEFERUNG
01.09.1998
ÄNDERUNG
29.01.2023