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ERGEBNISVORSCHLÄGE

KG, 27.10.1995 - 7 U 4977/95

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanz LG Berlin, 35 O 23/95

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Ein Kfz-Vertragshändler (VH) haftet für eine vom Fahrzeughersteller gegebene 12-monatige Garantie, wenn er diese mit dem Fahrzeug übergibt, ohne den Kunden klar darauf hinzuweisen, dass seine eigene Gewährleistung nur die gesetzlichen 6 Monate umfasst.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Kunde verlangt vom Kfz-Vertragshändler (VH) die Einhaltung einer 12-monatigen Garantie, die der Fahrzeughersteller erklärt hat. Der VH berief sich darauf, dass seine eigene Gewährleistungspflicht nur die gesetzlichen 6 Monate betrage.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Kammergericht (KG) entschied, dass der VH für die 12-monatige Garantie des Herstellers haften muss, wenn er diese mit dem Fahrzeug übergibt, ohne den Kunden unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass seine eigene Gewährleistung davon abweicht und nur 6 Monate beträgt.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die Rechtsscheingrundsätze. Danach darf der VH nicht einfach die Garantie des Herstellers weitergeben, ohne klarzustellen, dass seine eigene Haftung kürzer ist. Da er dies unterlassen hat, muss er sich so behandeln lassen, als hätte er die 12-monatige Garantie selbst übernommen. Andernfalls würde der Kunde irregeführt, da er davon ausgehen darf, dass der VH für die Garantie einsteht.

KI INHALT
Kfz-Vertragshändler haftet aus Hersteller-Garantie, wenn er diese ohne Hinweis auf abweichende eigene 6-monatige Gewährleistung übergibt.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Eigenhaftung des VH für eine Herstellergarantie
Rechtsscheinhaftung
FUNDSTELLE
NORM
§ 328 BGB
REDAKTION
GERICHT
KG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
27.10.1995
AKTENZEICHEN
7 U 4977/95
ECLI
ECLI:DE:KG:1995:1027.7U4977.95.0A
LIEFERUNG
01.09.1998
ÄNDERUNG
13.04.2021