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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 247/91

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanzen LAG Hamm, 02.04.1991 - 6 Sa 1184/90 -; ArbG Bochum, 03.07.1990 - 4 Ca 184/90 -

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Erlassverträge über betriebliche Versorgungsanwartschaften unwirksam sind, wenn Arbeitnehmer durch den Hinweis auf eine geplante Betriebsveräußerung zum Abschluss dieser Verträge veranlasst werden, um sodann mit dem Betriebsübernehmer neue Arbeitsverträge ohne betriebliche Altersversorgung abzuschließen. Dies stellt eine unzulässige Umgehung des § 613a BGB dar.


a) Wer will was von wem woraus? Die Arbeitnehmer (AN) wenden sich gegen den Verlust ihrer beim ursprünglichen Arbeitgeber (Veräußerer) erdienten Versorgungsanwartschaften. Der Veräußerer hatte sie vor einer Betriebsveräußerung zum Abschluss von Erlassverträgen veranlasst, durch die sie auf ihre Anwartschaften verzichteten. Anschließend schlossen die AN mit dem neuen Inhaber (Erwerber) Arbeitsverträge ohne betriebliche Altersversorgung. Die AN berufen sich auf den Schutz des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, der sie vor nachteiligen Änderungen ihrer Arbeitsbedingungen durch eine Betriebsübertragung bewahren soll.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das BAG hat die Erlassverträge für unwirksam erklärt. Die Vereinbarungen stellen eine Umgehung des § 613a BGB dar, der die Rechte der Arbeitnehmer bei einer Betriebsveräußerung schützt. Die Versorgungsanwartschaften der AN bleiben daher bestehen und gehen auf den Erwerber über.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht stützt sich auf den Schutzzweck des § 613a BGB, der sicherstellen soll, dass Arbeitnehmer durch eine Betriebsveräußerung keine Nachteile bei ihren Arbeitsbedingungen erleiden. Die systematische Vorgehensweise (Erlassverträge vor der Veräußerung + neue Verträge ohne Altersversorgung beim Erwerber) zielt darauf ab, die gesetzliche Regelung zu umgehen. Eine solche Praxis ist rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam. Das BAG bestätigt damit seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BAGE 55, 229).

KI INHALT
Erlassverträge über Versorgungsanwartschaften bei Betriebsveräußerung umgehen § 613a BGB und sind unwirksam.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
betriebliche Altersversorgung
unzulässiger Erlass von Versorgungsanwartschaften bei Betriebsinhaberwechsel
NORM
§ 1 BetrACG
§ 4 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG
§ 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG
§ 7 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG
§ 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG
§ 134 BGB
§ 613 a BGB
REDAKTION
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
12.05.1992
AKTENZEICHEN
3 AZR 247/91
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
21.03.2019