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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OLG Frankfurt/Main, 21.07.2005 - 6 U 175/04 – SparkassenVersicherung 1 –

VERFAHRENSINFORMATIONEN
rkr.; Vorinstanz LG Wiesbaden, 22.04.2004 - 13 O 87/03 -; der Senat hat die Zulassung der Revision mangels Vorliegens der Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision (§ 543 Abs. 2 ZPO) abgelehnt. Die Entscheidung hänge lediglich von der Anwendung der nach wie vor geltenden Grundsätze, die der BGH zur Telefonwerbung im privaten Bereich entwickelt hat, auf den konkreten Einzelfall ab.
zu der Entscheidung vgl. Seichter, jurisPR-WettbR 4/2006 Anm. 3