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ERGEBNISVORSCHLÄGE

Court of Appeal, 18.06.1999 - n.m. – AMB Imballagi Plastici SRL ./. Pacflex Ltd. –

VERFAHRENSINFORMATIONEN

zur AA des HV nach englichem Recht vgl. Hagemeister, Der Handelsvertreter im englischen Recht und seine Ansprüche bei Beendigung des Vertretervertrages, 2003, S. 174 ff. (indemnity), S. 208 ff. (compensation)

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Ein Absatzmittler, der Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vertrieben hat, gilt nicht als Handelsvertreter im Sinne der EG-Richtlinie und hat daher keinen Anspruch auf Entschädigung bei Vertragsbeendigung.


a) Wer will was von wem woraus? Die AMB Imballagi Plastici SRL (vermutlich der Unternehmer) begehrt von Pacflex Ltd. (dem Absatzmittler) die Klärung, ob dieser als Handelsvertreter (HV) anzusehen ist und damit einen Entschädigungsanspruch nach Art. 17 Commercial Agents Regulations (umgesetzt aus Art. 17 EG-Richtlinie) bei Vertragsende geltend machen kann. Pacflex Ltd. vertritt die Auffassung, als HV zu gelten und entsprechend entschädigt zu werden.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das Court of Appeal hat entschieden, dass Pacflex Ltd. nicht als Handelsvertreter i. S. d. Art. 1 Abs. 2 EG-Richtlinie (bzw. Art. 2 Abs. 1 Commercial Agents Regulations) anzusehen ist. Daher steht ihm kein Entschädigungsanspruch nach Art. 17 zu.

c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht stützte sich auf die Legaldefinition des Handelsvertreters: Dieser handelt im Namen und für Rechnung des Unternehmers (Art. 1 Abs. 2 EG-RiLi). Pacflex Ltd. agierte jedoch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung – ein typisches Merkmal eines Eigenhändlers (z. B. Händler oder Distributor) und nicht eines HV. Da die Voraussetzungen der Richtlinie nicht erfüllt waren, scheiterte der Anspruch.

KI INHALT
Absatzmittler, die Waren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vertreiben, gelten nicht als Handelsvertreter und haben keinen Anspruch auf Entschädigung bei Vertragsende.
ENTSCHEIDUNGSNAME
AMB Imballagi Plastici SRL ./. Pacflex Ltd.
STICHWORT
AA des VH nach englischem Recht
Großbritannien
Kundschaftsentschädigung
FUNDSTELLE
bei Herzogenrath, RIW 00, 547
NORM
Art. 17 EG-RiLi
Art. 17 Commercial Agent Regulations
REDAKTION
Evers
GERICHT
Court of Appeal
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
18.06.1999
AKTENZEICHEN
n.m.
ECLI
LIEFERUNG
01.10.2000
ÄNDERUNG
25.01.2021