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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das OLG München hat entschieden, dass ein Unternehmer in einem vorformulierten Vertragshändlervertrag (VHV) den Rückkauf des Ersatzteillagers für den Fall einer unberechtigten Vertragsbeendigung durch den Händler ausschließen darf.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Ein Unternehmer (U) möchte in einem vorformulierten Vertragshändlervertrag (VHV) eine Klausel verwenden, die den Rückkauf des Ersatzteillagers durch den Unternehmer ausschließt, falls der Händler den Vertrag unberechtigt beendet.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das OLG München hat entschieden, dass eine solche Klausel in einem vorformulierten VHV zulässig ist. Der Unternehmer darf den Rückkauf des Ersatzteillagers für den Fall einer unberechtigten Vertragsbeendigung durch den Händler ausschließen.
c) Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? Das Gericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass eine solche Klausel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt. insbesondere sei sie nicht überraschend oder unangemessen benachteiligend für den Händler, da sie klar und verständlich formuliert ist und der Händler die Möglichkeit hat, die Klausel vor Vertragsabschluss zu prüfen.