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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LAG Düsseldorf, 11.04.1957 - 2 Sa 42/57

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das LAG Düsseldorf entschied am 11.04.1957 (Az. 2 Sa 42/57), dass bei der Berechnung der durchschnittlichen Vergütung eines Handelsvertreters (HV) nur die tatsächlich erhaltenen Beträge zu berücksichtigen sind, nicht jedoch noch ausstehende oder verdiente, aber noch nicht ausgezahlte Provisionen. Provisionsforderungen, die erst nach Eingang der Kundenzahlung fällig werden und daher zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit noch nicht gezahlt wurden, bleiben unberücksichtigt.


Zusammenfassung im Detail:

a) Wer will was von wem woraus? Ein Handelsvertreter (HV) strebt die Berücksichtigung seiner verdienten, aber noch nicht ausgezahlten Provisionen bei der Berechnung seiner durchschnittlichen Vergütung an. Die Gegenpartei (vermutlich der Unternehmer) bestehet darauf, dass nur tatsächlich erhaltene Beträge maßgeblich sind.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass nur die tatsächlich zugeflossenen Vergütungsbeträge in die Berechnung der durchschnittlichen Vergütung einfließen. Noch nicht fällige oder ausgezahlte Provisionsforderungen – insbesondere solche, die erst nach Eingang der Kundenzahlung fällig werden – bleiben außer Betracht.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht stützt seine Entscheidung auf den tatsächlichen Zufluss der Vergütung. Maßgeblich ist demnach nicht, ob der HV einen Anspruch auf Provision verdient hat (z. B. durch abgeschlossene Geschäfte), sondern allein, ob die Zahlung bereits erfolgt ist. Provisionsforderungen, die erst später fällig werden (z. B. nach Zahlungseingang beim Unternehmer), sind zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit noch nicht Teil der durchschnittlichen Vergütung.

KI INHALT
Bei der Berechnung der durchschnittlichen HV-Vergütung zählen nur tatsächlich gezahlte Beträge, nicht fällige, aber noch nicht ausgezahlte Provisionen.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Entgeltgrenze für Einfirmenvertreter
Eröffnung des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten
Bemessung der Vergütung
Zuflussprinzip
FUNDSTELLE
VersR 57, 544 LS
BB 57, 614
HVR Nr. 149 LS
NORM
§ 92 a HGB
§ 92 HGB
Art. 3 HVertrG 1953
§ 5 Abs. 3 ArbGG
REDAKTION
Evers
GERICHT
LAG Düsseldorf
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
11.04.1957
AKTENZEICHEN
2 Sa 42/57
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
02.07.2026 11:01:02