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ERGEBNISVORSCHLÄGE

BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 796/87

VERFAHRENSINFORMATIONEN

Vorinstanzen LAG Baden-Württemberg, 22.10.1987 - 4a Sa 41/87 -; ArbG Heilbronn, 10.06.1987 - 3 Ca 225/87 -

zur Berechnung der Karenzentschädigung vgl. auch NZA 86, 329

LEITSÄTZE

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OK-INHALT
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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein Arbeitgeber (AG) das nach dem Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) gezahlte Übergangsgeld nicht auf die geschuldete Karenzentschädigung eines Arbeitnehmers (AN) anrechnen darf, da Übergangsgeld nicht als Arbeitseinkommen gilt.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Arbeitgeber (AG) wollte das nach dem Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) gezahlte Übergangsgeld auf die von ihm geschuldete Karenzentschädigung an einen Arbeitnehmer (AN) anrechnen. Der AN war in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das BAG hat entschieden, dass der AG nicht berechtigt ist, das Übergangsgeld auf die Karenzentschädigung anzurechnen.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Übergangsgeld keinem Arbeitseinkommen gleichsteht. Daher sei eine Anrechnung auf die Karenzentschädigung ausgeschlossen.

KI INHALT
Arbeitsgericht darf Übergangsgeld nach AVG nicht auf Karenzentschädigung anrechnen, da es kein Arbeitseinkommen ist.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
keine Anrechnung von Übergangsgeld auf Karenzentschädigung
FUNDSTELLE
EversOK
BAGE 63, 206
DB 89, 2435
DB 90, 889
BB 89, 2251
BB 90, 711
BB 90, 854
JR 91, 352
NORM
§ 74 c HGB
§ 74 HGB
§ 17 AVG
§ 100 AFG
§ 128 AFG
§ 165 Abs. 1 Nr. 4 RVO
§ 180 Abs. 3 a RVO
§ 381 Abs. 3a RVO
§ 5 Abs. 1 Nr. 6 SGB V
§ 192 Abs. 1 Nr. 3 SGB V
§ 235 SGB V
§ 251 SGB V
§ 8 ReHaAnglG
REDAKTION
GERICHT
BAG
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
07.11.1989
AKTENZEICHEN
3 AZR 796/87
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
21.03.2019