Vorinstanzen LAG Baden-Württemberg, 22.10.1987 - 4a Sa 41/87 -; ArbG Heilbronn, 10.06.1987 - 3 Ca 225/87 -
zur Berechnung der Karenzentschädigung vgl. auch NZA 86, 329
Zu diesem Dokument sind in EVERS.OK redaktionell aufbereitete Leitsätze hinterlegt. Ergänzt werden diese durch weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturverweise sowie Kommentierungen und Praxishinweise.
Jeder Leitsatz enthält zudem eine KI-generierte Liste mit Leitsätzen vergleichbarer Regelungsgehalte anderer Entscheidungen. Diese können bei der Recherche, der Einordnung verwandter Entscheidungen sowie in „Meine Akten“ weiterverwendet werden.
Für den Zugriff ist eine Anmeldung mit einem entsprechenden Zugang erforderlich.
Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein Arbeitgeber (AG) das nach dem Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) gezahlte Übergangsgeld nicht auf die geschuldete Karenzentschädigung eines Arbeitnehmers (AN) anrechnen darf, da Übergangsgeld nicht als Arbeitseinkommen gilt.
Zusammenfassung der Entscheidung:
a) Wer will was von wem woraus? Der Arbeitgeber (AG) wollte das nach dem Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) gezahlte Übergangsgeld auf die von ihm geschuldete Karenzentschädigung an einen Arbeitnehmer (AN) anrechnen. Der AN war in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.
b) Was hat das Gericht entschieden? Das BAG hat entschieden, dass der AG nicht berechtigt ist, das Übergangsgeld auf die Karenzentschädigung anzurechnen.
c) Begründung des Gerichts: Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Übergangsgeld keinem Arbeitseinkommen gleichsteht. Daher sei eine Anrechnung auf die Karenzentschädigung ausgeschlossen.