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ERGEBNISVORSCHLÄGE

LAG Hessen, 19.11.1970 - 4 Sa 147/70

VERFAHRENSINFORMATIONEN

rkr.

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das LAG Hessen hat entschieden, dass ein vom Arbeitgeber (AG) monatlich im Voraus gezahlter "fester Spesenbetrag" als steuerpflichtiges Einkommen des Arbeitnehmers (AN) gilt, da es sich um eine pauschale Zahlung handelt, die unabhängig von tatsächlichen Aufwendungen gewährt wird.


Zusammenfassung der Entscheidung:

a) Wer will was von wem woraus? Der Arbeitgeber (AG) zahlt dem Arbeitnehmer (AN) einen festen Spesenbetrag monatlich im Voraus. Die Frage war, ob dieser Betrag als steuerpflichtiges Einkommen des AN anzusehen ist.

b) Was hat das Gericht entschieden? Das LAG Hessen hat entschieden, dass der feste Spesenbetrag als steuerpflichtiges Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes gilt.

c) Begründung des Gerichts: Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der feste Spesenbetrag nicht zur Abdeckung tatsächlich entstandener und nachweisbarer Aufwendungen des AN dient. Vielmehr handelt es sich um einen Pauschalbetrag, der unabhängig davon gezahlt wird, ob und in welchem Umfang dem AN tatsächlich Kosten entstehen. Daher ist der Betrag als Teil des steuerpflichtigen Einkommens zu behandeln.

KI INHALT
Fester Spesenbetrag als steuerpflichtiges Einkommen, da es sich um einen Pauschalbetrag handelt, der unabhängig von tatsächlichen Aufwendungen gezahlt wird.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
fester Spesenbetrag
steuerpflichtiges Einkommen
FUNDSTELLE
DB 71, 1824
NORM
§ 1 Abs. 1 EStG
§ 38 Abs. 3 Satz 3 EStG
REDAKTION
GERICHT
LAG Hessen
SPRUCHTYP
Urteil
DATUM
19.11.1970
AKTENZEICHEN
4 Sa 147/70
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
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