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ERGEBNISVORSCHLÄGE

OFD Münster, 23.11.1962 - S 6722 - 54 - St 62 - 32

LEITSÄTZE

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Fazit/Kurzzusammenfassung: Das Urteil der OFD Münster vom 23.11.1962 (S 6722 - 54 - St 62 - 32) klärt, dass Handelsvertreter (HV), Handelsmakler (HM) und Kommissionäre als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts gelten. Zudem werden von ihnen durchgeführte Beförderungen, die in engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit ihrer Vermittlungstätigkeit stehen, als Beförderungen für eigene Zwecke eingestuft.


a) Wer will was von wem woraus? Die Finanzverwaltung (OFD Münster) äußert sich in einer steuerrechtlichen Frage:

  • Betroffene: Handelsvertreter, Handelsmakler und Kommissionäre.
  • Streitpunkt: Ob ihre Vermittlungstätigkeit und damit verbundene Beförderungen umsatzsteuerrechtlich als unternehmerische Tätigkeit (mit Eigenbeförderungsstatus) zu werten sind.
  • Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1 BefStG 1955 (Beförderungssteuergesetz) und § 27 Abs. 1 BefStGDV 1955 (Durchführungsverordnung).

b) Was hat das Gericht entschieden?

  1. HV, HM und Kommissionäre sind Unternehmer i.S. des Umsatzsteuerrechts – auch bezüglich ihrer Vermittlungstätigkeit.
  2. Beförderungen, die in engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Vermittlung stehen, gelten als Beförderungen für eigene Zwecke (§ 1 Abs. 1 BefStG 1955).

c) Begründung des Gerichts:

  • Die Vermittlungstätigkeit ist bereits unternehmerisch einzuordnen.
  • Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Beförderungs- und Vermittlungsvertrag ist entscheidend: Die Beförderung würde typischerweise nicht ohne den Vermittlungsauftrag stattfinden. Daher handelt es sich um eine Eigenbeförderung (keine fremde Dienstleistung).
KI INHALT
Handelsvertreter, Handelsmakler und Kommissionäre gelten als Unternehmer im Umsatzsteuerrecht. Beförderungen im engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit werden als Beförderungen für eigene Zwecke eingestuft.
ENTSCHEIDUNGSNAME
STICHWORT
Beförderungssteuer bei HV
Auslieferungstätigkeit des HV
wirtschaftlicher Zusammenhang von Auslieferungstätigkeit und Vermittlungstätigkeit des HV
FUNDSTELLE
BB 63, 128
NORM
§ 1 Abs. 3 BefStG 1955
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. a BefStG 1955
REDAKTION
GERICHT
OFD Münster
SPRUCHTYP
Verfügung
DATUM
23.11.1962
AKTENZEICHEN
S 6722 - 54 - St 62 - 32
ECLI
LIEFERUNG
Grundwerk
ÄNDERUNG
01.04.2003